Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Holdorf (Zukunft für Jugend Holdorf e. V.)
Vorlage
965/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Verein zur Förderung der Jugendarbeit in Holdorf (Zukunft für Jugend Holdorf e. V.) hat beim Jugendamt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt. Demnach können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

 

·         auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind

·         gemeinnützige Ziele verfolgen

·         aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

·         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Der Verein Zukunft für Jugend Holdorf e. V. ist seit 2005 auf dem Gebiet der Jugendhilfe in Form von Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Holdorf tätig. Der Verein unterhält den Holdorfer Jugendtreff und ist Kooperationspartner der Holdorfer Grundschulen. Er führt Angebote, wie die Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften durch.

 

Nach Prüfung des Jugendamtes sind alle Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt.

 


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein Zukunft für Jugend Holdorf e. V. als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja    X nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: