Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta
Vorlage
963/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 19.12.2013 beschlossen, im Rahmen eines kreisweiten Sprachförderkonzeptes folgende Maßnahmen zu fördern:

 

1.    Konzipierung niederschwelliger Projekte in allen Kommunen zum Erwerb der deutschen Sprache (Fördersumme: 70.000 € jährlich)

 

2.    Stärkung der Kooperation der Fachkräfte in Kindertagesstätten und Grundschulen durch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen (Fördersumme:  5.000 € jährlich)

 

3.    Durchführung geeigneter Sprachfördermaßnahmen für Kinder an Grundschulen mit fehlenden Deutschkenntnissen (Fördersumme: 80.000 € jährlich)

 

4.    Einrichtung einer Stelle zur Koordinierung und Umsetzung der Maßnahmen und zur Erarbeitung weiterführender Maßnahmen zur Sprachförderung (bereitzustellende Mittel: 45.000 €).

 

Zur Umsetzung und wirtschaftlichen Abwicklung der unter 1. bis 3. aufgeführten Fördermaßnahmen hat die Verwaltung die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta erarbeitet. Eckpunkte der Richtlinie sind neben den oben beschriebenen Maßnahmen das Antragsverfahren, die Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang und Höhe der Zuwendungen sowie der Nachweis der Verwendung der Mittel.

 

Die Richtlinie soll rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft treten. Sie umfasst damit den im o.a. Beschluss festgelegten Förderzeitraum von 5 Jahren.


Dem Kreistag wird empfohlen, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta zu beschließen.


 

Finanzielle Auswirkungen:  x ja      nein

 

 

Teilhaushalt:              51

Produkt (PSP/KST): P1.51.02 361101.009

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

1.000.000€

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

200.000,00 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

x ja, mit  200.000,00 

 nein

 

 

Investition:                             ja     X nein

 

 

Nutzungsdauer: