Betreff
Schulentwicklungsplanung 2015 - Ziele und Verfahren
Vorlage
959/2015
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Die letzte Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Vechta stammt aus dem Jahr 2007 und umfasst einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

Durch die Auswirkungen des demographischen Wandels und des Elternwillens ist das Thema eines bedarfsgerechten Schulformangebotes in der öffentlichen Diskussion. Aufgrund der komplexen Verflechtungen und Abhängigkeiten ist eine strategische, methodisch aufgebaute und auf die Zukunft gerichtete Schulentwicklungsplanung im Landkreis Vechta notwendig.

 

In diesem Jahr soll eine Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Vechta durch ein externes Büro erfolgen. Dafür sind im Haushalt 2015 Mittel in Höhe 30.000 € eingeplant.

 

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerische Grundlage für die Entwicklung eines langfristig ausgeglichen lokalen wie auch regionalen Bildungsangebotes transparent darstellen. Fehlinvestitionen oder mangelnde Akzeptanz von Beschulungsangeboten sollen vermieden und Notwendigkeiten rechtzeitig aufgedeckt werden. Belegt durch transparente Daten und Fakten zur Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Vechta und Beschulungsstandorte können zielführende Entscheidungen getroffen werden.

 

In der Sitzung wird der Hintergrund und das Verfahren der Schulentwicklungsplanung vorgestellt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass eine Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Vechta durch ein externes Büro erstellt werden soll.


 

Finanzielle Auswirkungen:  X  ja      nein

 

 

Teilhaushalt:              50

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

30.000,00  

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X   ja, mit  30.000,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja     X  nein

 

 

Nutzungsdauer: