Betreff
Schülerbeförderung im Landkreis Vechta (827/2014)
Vorlage
827/2014
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 114 Abs. 1 S. 2 Nieders. Schulgesetz (NSchG) hat der Landkreis Vechta als Träger der Schülerbeförderung die Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Den Planungen werden die Maßgaben der „Satzung der Schülerbeförderung im Landkreis Vechta“ zu Grunde gelegt.

 

Die Schülerbeförderung erfolgt zum größten Teil durch Ausstellung von Schüler-Zeitkarten für die Nutzung von Bussen und Bahn im öffentlichen Linienverkehr. Hier ist der Landkreis zur Koordinierung des Verkehrsangebots verpflichtet. Für die Sicherheit der für den Schülerverkehr eingesetzten Fahrzeuge und der Fahrgäste sind dann nach den „Bestimmungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“ die Beförderungsunternehmen und das beschäftigte Betriebspersonal verantwortlich.

 

Da sich die Schüler- und Fahrgastzahlen oftmals sehr verändern, wird stetig zusammen mit den Verkehrsunternehmen an der Optimierung der Beförderung gearbeitet, u. a. durch Fahrgastzählungen im Bedarfsfall.

 

In der 47. Kalenderwoche 2013 kam es zu einem Unfall mit einem Schulbus (Linie 691) in Langförden, der Beschwerden und eine öffentliche Diskussion hinsichtlich Qualität und Quantität der Schülerbeförderung nach sich zog. U.a. wurde die Frage gestellt, ob es aus Gründen der Sicherheit noch sinnvoll sei, Stehplätze in den Bussen vorzuhalten.

Solche Regelungen sind niedersachsenweit nicht vorhanden und in der Realität kaum umzusetzen.

Es wird jedoch vorgeschlagen, in Zukunft dafür zu sorgen, dass nicht mehr als 50% der gesetzlich erlaubten Stehplätze in Bussen genutzt werden. Darüber hinaus sollten regelmäßige Zählungen auf allen Strecken der Schülerbeförderung des Landkreises Vechta zur Überprüfung und Optimierung durchgeführt werden. Zusätzlich werden Eltern im Rahmen einer neuen Informationskampagne mit Schulen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, sich bei Unregelmäßigkeiten zur Schülerbeförderung direkt an den Landkreis Vechta zu wenden, damit unverzüglich eine Überprüfung stattfinden und eine Optimierung erarbeitet werden kann.

 

 

 

 

 


Dem Kreistag empfohlen, die Satzung über die Schülerbeförderung dahingehend zu ändern, dass die tatsächliche  Auslastung in den Bussen nicht mehr als 50 % der gesetzlichen Stehplätze überschreiten sollte (siehe Anlage Satzungsentwurf).


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

möglicherweise

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

Noch nicht zu bestimmen

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: