Betreff
Breitband-Strukturplanung Landkreis Vechta (819/2013)
Vorlage
819/2013
Art
Beschlussvorlage

Das Land Niedersachsen fördert den Ausbau breitbandiger Kommunikationsinfrastrukturen aus einem Sonderprogramm des Wirtschaftsministeriums (800.000 €) mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 € pro Landkreis. Die Fördermittel sind nach Vorgabe der NBank bis zum 29.11.2013 zu beantragen.

Ziel der Strukturplanung: Kreisweite Planungsgrundlage zur langfristigen Sicherung einer Breitbandversorgung mit Glasfaser (>25 Mbit; entweder FTTC= Fibre to the curb (Glasfaser bis zum Kabelverzweiger, oder sogar FTTB= Fiber to the board= Glasfaser bis an den Bordstein) für Privathaushalte und Gewerbebetriebe. Beplant wird jedes einzelne Gebäude im Landkreis. Als Ergebnis liegt ein fundiertes und detailliertes Konzept vor, das für die nächsten Jahre als Planungsgrundlage und Entscheidungshilfe im Bereich des Breitbandausbaus des Landkreises und der Kommunen dienen wird. Der Landkreis erhält als Ergebnis den genauen Investitionsbedarf für den kreisweiten Ausbau und die Möglichkeit, das Netz bei Eigenausbau einem Netzbetreiber zu verpachten und somit langfristig Refinanzierung zu betreiben.

Bisher haben 14 Landkreise Interesse bekundet (aus der direkten Nachbarschaft: Landkreise Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim). Nach Aussage des Breitbandkompetenzzentrums hat der Landkreis Vechta gerade als ländlicher Raum eine gute Chance auf Höchstförderung, so dass beim Landkreis Vechta bei voraussichtlichen Kosten von 226.000,00 € und unter Berücksichtigung der Höchstförderung ein Eigenanteil von 126.000,00 € verbleibt.


Dem Kreistag wird empfohlen, mittels einer Strukturplanung die Möglichkeiten des kreisweiten Breitbandausbaus als Glasfasernetz mit max. Gesamtkosten von 226.000,00 € zu ermitteln und die Höchstförderung des Landes (100.000,00 €) zu beantragen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:WF             

Produkt (PSP/KST): I1.800011.500

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

Max. 226.000,00 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

Max. 7.533,33 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, im HH 2014     

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

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