Betreff
Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Kreisfeuerwehr (801/2013)
Vorlage
801/2013
Aktenzeichen
32-385123/HLF10
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta ist auf Grund des Nds. Brandschutzgesetzes u.a. auch für die sog. Kreisausbildung, d.h. für die Durchführung der feuerwehrtechnischen Lehrgänge Truppmann-ausbildung Teil 1, Truppmannausbildung Teil 2, Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker und Maschinisten zuständig. Diese Lehrgänge werden wochenweise jeweils 2 bis 3 Mal pro Jahr in der Feuerwehrtechnischen Zentrale durchgeführt. Um weiterhin eine adäquate Ausbildung der 996 freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer gewährleisten zu können, ist die Ausbildung mit Materialien, die dem Stand der Technik entsprechen notwendig. Zurzeit werden insbesondere für die Lehrgänge Truppmann 1 und 2 sowie Maschinisten die beiden Bundesfahrzeuge LF 16-TS  genutzt, diese sind in den Feuerwehrhäusern Neuenkirchen und Borringhausen stationiert und werden während der Lehrgänge für die jeweiligen Wochen nach Vechta geholt. Diese Fahrzeuge wurden 1987 und 1988 gebaut und wären höchstwahrscheinlich, wenn es sich um kommunale Fahrzeuge handeln würde, aufgrund ihres technischen Zustandes durch eine Ersatzbeschaffung ersetzt worden.

Allerdings sieht der Bund, der diese Fahrzeuge nach wie vor unterhält, keine Ersatzbeschaffungen von Löschgruppenfahrzeugen vor. Der Kreisfeuerwehr erscheint es nicht länger möglich, insbesondere in der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung), die Feuerwehrkameraden von morgen mit einer über 25 Jahre alten Technik auszubilden. Bis zur Einführung der europäischen Führerscheine und der heute geltenden Fahrzeugnormen wurden noch teilweise Fahrzeuge aus den Ortsfeuerwehren von Lehrgangsteilnehmern mit zum Lehrgang gebracht. Heute hat das kleinste Löschgruppenfahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von 12 t, so dass kein 18 jähriger Feuerwehrkamerad, der die Grundausbildung absolviert, ein solches Fahrzeug mehr fahren darf. Zudem wurden die Fahrzeugkonzepte in den Ortsfeuerwehren in den letzten Jahren derart überarbeitet, dass keine Feuerwehr eine ganze Woche auf ein Löschgruppenfahrzeug verzichten kann. Aus diesem Grund hält die Kreisfeuerwehr die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 für unumgänglich. Dieser Fahrzeugtyp eignet sich als Erstangriffsfahrzeug sowohl bei Bränden als auch bei der Technischen Hilfeleistung. Es könnte daher auch als Leihfahrzeug für die 20 Ortsfeuerwehren im Landkreis Vechta dienen, wenn dort ein Fahrzeug einen längeren Werkstattaufenthalt hat.

 

Die Kosten für die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 betragen etwa 290.000,00 EUR. Die Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2014 eingeplant werden.

 


Dem Kreistag wird empfohlen, die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 in einem Kostenrahmen von 290.000 € zu beschließen und die Haushaltsmittel im Haushalt 2014 bereitzustellen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              THH 32

Produkt (PSP/KST): I1.320048.510

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

290.000,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

14.500,- € Abschreibungen

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  290.000,- € in 2014

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: 20 Jahre