Betreff
Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
798/2013
Art
Beschlussvorlage

Die Abfallgebührensatzung musste hinsichtlich der Gebührensätze (§ 3) aus folgenden Gründen überarbeitet werden (Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Synopse entnommen werden):

 

·         Auslaufen des nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) maximal zulässigen Kalkulationszeitraums von 3 Jahren bei Unter- oder Überdeckung

·         Berücksichtigung eines Urteils des OVG Lüneburg vom 27.06.2011 zur Unzulässigkeit der Einbeziehung von variablen Kosten in die Grundgebühr

·         Allgemeine Lohn- und Preissteigerungen sowie vertragliche Preisanpassungen aufgrund von Preisgleitklauseln

·         Veränderungen des Mengengerüstes (Abfallmengen, Behälter- und Gebäudebestand)

 

Die neu kalkulierten Gebührensätze betragen:

Grundgebühr Wohneinheit:

44,00 €

 

Grundgebühr Wirtschaftseinheit:

38,00 €

 

Gebühr Restabfalltonne:

0,41 €

pro Liter Behältervolumen

Gebühr Biotonne:

0,68 €

pro Liter Behältervolumen

 

Die nachstehende Tabelle gibt die neuen Gebührensätze im Vergleich zu den bisher geltenden Gebührensätzen für einen 4-Personen-Haushalt wieder:

 

Jahresgebühr

Änderung

in %

 

alt

neu

Grundgebühr

33,00 €

44,00 €

33 %

Restabfalltonne 60 l

24,60 €

24,60 €

0 %

Biotonne 60 l

40,80 €

40,80 €

0 %

Summe

98,40 €

109,40 €

11 %

 

Die nachstehende Tabelle gibt die Gebührenentwicklung für einen 4-Personen-Haushalt seit 2006 wieder:

 

Jahresgebühr

 

2006

2008

2011

2014

Grundgebühr

35,00 €

35,00 €

33,00 €

44,00 €

Restabfalltonne 60 l

39,00 €

27,60 €

24,60 €

24,60 €

Biotonne 60 l

49,80 €

46,20 €

40,80 €

40,80 €

Summe

123,80 €

108,80 €

98,40 €

109,40 €

 

Die Synopse der Abfallgebührensatzung weist die neuen Gebührensätze für alle Behältergrößen aus. Änderungen bei den Behältergebühren ergeben sich nur in folgenden Fällen:

 

·         Einführung  eines neuen Abfallgroßbehälters mit einem Volumen von 770 Liter. In manchen Fällen wünschen die Kunden zwar Abfallgroßbehälter, haben aber nicht ausreichend Platz, um einen 1.100-Liter-Behälter aufzustellen. Diesem Bedarf wird mit der neuen Behältergröße entsprochen.

 

·         Zusätzliche Leerungsrhythmen sowohl für Behälter mit 770 Liter als auch mit 1.100 Liter Volumen. Neben der Standardleerung im Turnus von vier Wochen ist nun auch die Leerung im zweiwöchentlichen und wöchentlichen Rhythmus möglich. Der Bedarf hierfür hat sich ebenfalls aufgrund der Nachfrage von Kunden ergeben, wenn das Aufstellen zusätzlicher Behälter aus Platzgründen nicht möglich oder sinnvoll war.

 

Für die genannten Sachverhalte müssen Gebührensätze, die vorher nicht bestanden haben, neu in die Satzung eingeführt werden. Die Gebührensätze sind linear aus der Gebühr für die vierwöchentliche Leerung hochgerechnet.

 

Darüber hinaus sieht die Satzungsänderung vor, Gebührensätze für zusätzliche Behälterleerungen einzuführen. Dies betrifft Leerungen, die außerhalb des Regelturnus erfolgen. Dieser beträgt:

·       bei der Restmüllabfuhr der Behälter von 60 Liter bis 240 Liter vier Wochen,

·       bei der Restmüllabfuhr der Behälter mit 770 Liter und 1.100 Liter ein, zwei oder vier Wochen,

·       bei der Biomüllabfuhr der Behälter von 60 Liter bis 240 Liter zwei Wochen.

 

Diese Regelung zielt sowohl auf unzulässiger Weise erfolgte Leerungen von Rest- und Bioabfallgefäßen ab als auch auf „angeordnete“ Nachleerungen, z. B. von mit Störstoffen verunreinigten Biotonnen, die in der Restmülltour geleert werden müssen.


Dem Kreistag wird empfohlen, die 11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung zu beschließen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:66               

Produkt (PSP/KST): P1.66.02.537001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, im HH 2014      

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: