Die Abfallgebührensatzung musste
hinsichtlich der Gebührensätze (§ 3) aus folgenden Gründen überarbeitet werden
(Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Synopse entnommen werden):
·
Auslaufen des nach dem Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetz (NKAG) maximal zulässigen Kalkulationszeitraums von 3
Jahren bei Unter- oder Überdeckung
·
Berücksichtigung eines Urteils des OVG Lüneburg vom
27.06.2011 zur Unzulässigkeit der Einbeziehung von variablen Kosten in die
Grundgebühr
·
Allgemeine Lohn- und Preissteigerungen sowie
vertragliche Preisanpassungen aufgrund von Preisgleitklauseln
·
Veränderungen des Mengengerüstes (Abfallmengen,
Behälter- und Gebäudebestand)
Die neu kalkulierten Gebührensätze betragen:
Grundgebühr Wohneinheit: |
44,00 € |
|
Grundgebühr Wirtschaftseinheit: |
38,00 € |
|
Gebühr Restabfalltonne: |
0,41 € |
pro Liter Behältervolumen |
Gebühr Biotonne: |
0,68 € |
pro Liter Behältervolumen |
Die nachstehende Tabelle gibt die neuen Gebührensätze im Vergleich zu
den bisher geltenden Gebührensätzen für einen 4-Personen-Haushalt wieder:
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Jahresgebühr |
Änderung in % |
|
|
alt |
neu |
|
Grundgebühr |
33,00 € |
44,00 € |
33 % |
Restabfalltonne 60 l |
24,60 € |
24,60 € |
0 % |
Biotonne 60 l |
40,80 € |
40,80 € |
0 % |
Summe |
98,40 € |
109,40 € |
11 % |
Die nachstehende Tabelle gibt die Gebührenentwicklung für einen
4-Personen-Haushalt seit 2006 wieder:
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Jahresgebühr |
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2006 |
2008 |
2011 |
2014 |
Grundgebühr |
35,00 € |
35,00 € |
33,00 € |
44,00 € |
Restabfalltonne 60 l |
39,00 € |
27,60 € |
24,60 € |
24,60 € |
Biotonne 60 l |
49,80 € |
46,20 € |
40,80 € |
40,80 € |
Summe |
123,80 € |
108,80 € |
98,40 € |
109,40 € |
Die Synopse der Abfallgebührensatzung weist die neuen Gebührensätze für
alle Behältergrößen aus. Änderungen bei den Behältergebühren ergeben sich nur
in folgenden Fällen:
·
Einführung
eines neuen Abfallgroßbehälters mit einem Volumen von 770 Liter. In
manchen Fällen wünschen die Kunden zwar Abfallgroßbehälter, haben aber nicht
ausreichend Platz, um einen 1.100-Liter-Behälter aufzustellen. Diesem Bedarf
wird mit der neuen Behältergröße entsprochen.
·
Zusätzliche Leerungsrhythmen sowohl für Behälter
mit 770 Liter als auch mit 1.100 Liter Volumen. Neben der Standardleerung im
Turnus von vier Wochen ist nun auch die Leerung im zweiwöchentlichen und
wöchentlichen Rhythmus möglich. Der Bedarf hierfür hat sich ebenfalls aufgrund
der Nachfrage von Kunden ergeben, wenn das Aufstellen zusätzlicher Behälter aus
Platzgründen nicht möglich oder sinnvoll war.
Für die genannten Sachverhalte müssen
Gebührensätze, die vorher nicht bestanden haben, neu in die Satzung eingeführt
werden. Die Gebührensätze sind linear aus der Gebühr für die vierwöchentliche
Leerung hochgerechnet.
Darüber hinaus sieht die Satzungsänderung
vor, Gebührensätze für zusätzliche Behälterleerungen einzuführen. Dies betrifft
Leerungen, die außerhalb des Regelturnus erfolgen. Dieser beträgt:
·
bei der Restmüllabfuhr der Behälter von 60 Liter
bis 240 Liter vier Wochen,
·
bei der Restmüllabfuhr der Behälter mit 770 Liter
und 1.100 Liter ein, zwei oder vier Wochen,
·
bei der Biomüllabfuhr der Behälter von 60 Liter bis
240 Liter zwei Wochen.
Diese Regelung zielt sowohl auf unzulässiger
Weise erfolgte Leerungen von Rest- und Bioabfallgefäßen ab als auch auf
„angeordnete“ Nachleerungen, z. B. von mit Störstoffen verunreinigten
Biotonnen, die in der Restmülltour geleert werden müssen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die 11. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung zu beschließen.