Betreff
Durchführung der Mäharbeiten an Kreisstraßen (796/2013)
Vorlage
796/2013
Art
Beschlussvorlage

Die Mäharbeiten an Kreisstraßen, den sogenannten ersten Schnitt (nur die 1m breiten Seitenstreifen an Fahrbahnen und Radwegen) führt der Landkreis im Frühjahr mit eigenem Personal und eigenen Geräten durch.

Der sogenannte zweite Schnitt (Bankett, Gräben bzw. Mulden und Böschungen) wurde bislang durch eine Fremdfirma durchgeführt. Es handelt es sich hierbei um einen 10-Jahresvertrag,  der 2002 vergeben  und noch bis Ende 2013 verlängert wurde.

 

Nach den Empfehlungen des Landesrechnungshofes sollte vor jeder Neuvergabe eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden, ob die Aufgabe wirtschaftlicher durch eine Fremdbeauftragung oder mit eigenem Personal durchgeführt werden kann.

 

Für den Haushalt 2014 wird die Ersatzanschaffung für den zwischenzeitlich abgeschrieben Unimog U 300 (Damme) beantragt. Die Ersatzbeschaffung des Unimogs wird auf 200.000 € veranschlagt. Für den ggf. mit eigenem Personal durchzuführenden zweiten Schnitt ergäben sich Ausstattungsmehrkosten für den Unimog in Höhe von 20.000 €. Zusätzlich wäre ein sogenannter Mähausleger  mit Kosten von 70.000 € anzuschaffen.

 

Mit diesen Vorgaben und den eigenen Kosten aus der Betriebsabrechnung (BAB) der Kreisstraßenmeisterei  wurde eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt.

Danach kann der zweite Schnitt kostengünstiger und effektiver durch eigenes Personal durchgeführt werden und sollte mit den oben genannten Investitionen durchgeführt werden.

 

Die  erforderlichen Haushaltsmittel für die Beschaffungen wurden für den Haushalt 2014 beantragt.

 

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Mäharbeiten an den Kreisstraßen insgesamt zukünftig durch eigenes Personal durchzuführen. Die dafür notwendigen Investitionen in Höhe von 290.000,00 € werden im Haushalt 2014 bereitgestellt.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt: 66              

Produkt (PSP/KST): I1.660041.510

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

290.000,00 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

Abschreibung: 32.000,00 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  290.000,00 € im HH 2014     

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: 10 bzw. 7 Jahre