Betreff
Jahresabschluss 2012 und Entlastungserteilung, Verwendung des Jahresergebnisses (793/2013)
Vorlage
793/2013
Aktenzeichen
20222112
Art
Beschlussvorlage

Aus dem Jahresabschluss 2012 sind die folgenden Wirtschaftsergebnisse zu entnehmen:

1.   Überschuss ordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                   10.748.470,01 €

2.   Überschuss außerordentliches Ergebnis Landkreis Vechta                 63.820,60 €

3.   Fehlbetrag ordentliches Ergebnis Jugend und Freizeitzentrum           -22.197,47 €

4.   Fehlbetrag außerordentliches Ergebnis Jugend und Freizeitzentrum       -31,00 €

 

Nach § 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag den Jahresabschluss, den konsolidierten Gesamtabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG) und die Entlastung des Landrats. § 110 Abs. 7 S. 2 NKomVG legt fest, dass ein Überschuss stets der Überschussrücklage zuzuführen ist. Ein Fehlbetrag kann gem. § 24 GemHKVO durch die Überschussrücklage gedeckt werden.

 

Im Ergebnisverwendungsbeschluss wird auch die Entnahme aus Sonderposten für den Gebührenausgleich beschlossen. Dem Sonderposten Abfallgebühren i. H. v. 616.293,50 € steht die für 2012 festgestellte Unterdeckung i. H. v. 634.246,16 € gegenüber.

 

Der abschließende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 liegt noch nicht vor. Sobald der Prüfbericht vorliegt, wird dieser nachgereicht. Der vollständige Bericht und die Stellungnahme der Verwaltung kann nach vorheriger telefonischer Absprache (Telefon 04441/8981410) beim Landkreis eingesehen werden.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 128 NKomVG ein konsolidierter Gesamtabschluss erstellt. Der aus zeitlichen Gründen noch nicht fertiggestellte Gesamtabschluss wird dem Kreistag zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Die Jahresabschlüsse 2012 des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird insoweit Entlastung erteilt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Landkreises Vechta ergebene Überschuss wird in Höhe von 10.748.470,01 €  der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 63.820,60 € der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

 

Der Sonderposten Abfallgebührenausgleich i. H. v. 616.293,50 € wird der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Fehlbetrag in Höhe von 22.228,47 € wird durch die Entnahme aus der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gedeckt.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: