Die aktuelle Bildungsdiskussion verdeutlicht,
dass die Sprachfähigkeit eine Basisqualifikation darstellt, um Kindern
überhaupt einen Zugang zu Bildung und zu den Bildungssystemen zu ermöglichen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Begabung aller Kinder zu fördern und zu
nutzen, insbesondere auch derjenigen, die wegen ihrer Herkunft nur
unzureichende Sprachkenntnisse besitzen und ohne ein konsequentes Gegensteuern
keine Aussicht auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt besitzen.
Auch im Rahmen der Workshops zum demografischen Wandel wurde
herausgearbeitet, dass der Sprachförderung künftig ein ganz besonderer
Stellenwert beizumessen ist.
Mit geeigneten Maßnahmen der Sprachförderung soll deshalb möglichst früh und effektiv einer Benachteiligung aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse entgegengesteuert werden, damit sich die Begabungspotenziale von Kindern und Jugendlichen (insbesondere die von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) angemessen entfalten und weiterentwickeln können.
Aus Sicht der Verwaltung kommen folgende Maßnahmen in Frage:
1. Konzipierung
niederschwelliger Projekte in allen Kommunen zum Erwerb der deutschen Sprache
Im Rahmen der Fördergrundsätze „Efi“ (Elternarbeit - Frühe Hilfen -
Migration) sind in einigen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2011
Projekte konzipiert und erprobt worden Ziel der Projekte ist es, sprachliche
Kompetenzen und Mehrsprachigkeit zu vermitteln und Anregungen zur Sprechfreude
zu vermitteln. Hierzu zählen u. a. Mütter-Cafés, niederschwellige Deutschkurse
für Mütter mit ihren Kindern, Schwimmkurse für türkische Frauen, Nähkurse und
regelmäßige Spielgruppen/Eltern-Kind-Gruppen.
Um die Nachhaltigkeit und Kontinuität der durch die Richtlinie
befristeten Efi-Projekte sicherzustellen und landkreisweit analog zu diesen
Maßnahmen in allen Kommunen des Landkreises niederschwellige Projekte zu
entwickeln, wird eine anteilige Beteiligung des Landkreises (50 %) an den
Kosten der Projekte vorgeschlagen. Soweit nicht anderweitig Fördermittel vom
Land und Bund eingeworben werden können, wird hierfür eine Fördersumme von insgesamt 70.000,00 €
bereitgestellt, deren Verteilung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden
erfolgt.
2. Gemeinsame
Fortbildungen für Fachkräfte in den Kindertagesstätten und den Grundschulen
Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, bei denen
bei der Schulanmeldung festgestellt wird, dass die Deutschkenntnisse für eine
erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des 1. Schuljahres nicht ausreichen,
findet nach dem Erlass des MK - Integration und Förderung von Schülerinnen und
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprachen - ab 01.03.2012 eine Sprachförderung
durch Lehrkräfte der Grundschule statt. Zusätzlich erfolgt über die
Landesrichtlinie „Brückenjahr“ zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
zwischen Kindertagesstätte und Grundschule eine Förderung des Beratungsteams
„Brückenjahr“.
Zur Unterstützung der Maßnahmen des Beratungsteams im Bemühen um eine
verbesserte Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschule, werden gemeinsame
Veranstaltungen und Fortbildungen der Fachkräfte in Kindertagesstätten und
Grundschulen empfohlen. Ziel der Weiterbildungsmaßnahmen könnten u. a. die
Entwicklung eines gemeinsames Bildungsverständnisses, Erarbeitung eines
Konzeptes für die Förderung der Kinder im letzten Kindergartenjahr und eine
Vertiefung der Zusammenarbeit mit Eltern sein.
Die Verwaltung empfiehlt, dass der Landkreis Vechta gemeinsame
Fortbildungen von Kindertagesstättenkräften und Grundschulkräften mit jährlich
5.000,00 € fördert.
3. Sprachförderung
in Grundschulen
Die Anzahl der Kinder, die in Grundschulen im Landkreis Vechta
angemeldet sind und kein Wort Deutsch sprechen und verstehen können, nimmt in
den letzten Jahren stetig zu („sprachlose“ Kinder). Mit Eintritt der Freizügigkeit
für Rumänen und Bulgaren ab 01.01.2014 ist ein weiterer Anstieg der
Kinderzahlen zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse ist die
Teilnahme am Unterricht für diese Kinder nahezu unmöglich. Fördermöglichkeiten
im Rahmen des allgemeinen Schulalltags durch die Schule sind ebenfalls nicht
umsetzbar und nicht ausreichend. Für „sprachlose“ Kinder und Jugendliche an
weiterführenden Schulen, die maximal vor einem Jahr in den Landkreis gezogen
sind, hat der Schulverbund „Hauptschulen und Realschulen und Oberschulen im
Landkreis Vechta“ daher im vergangenen Jahr ein landkreisweites Projekt
konzipiert, das Förderkurse zur Vermittlung der deutschen Sprache für diese
Kinder bei den Bildungswerken vorsieht.
Es wird empfohlen, das Sprachkonzept für die Haupt-, Real- und
Oberschule unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern im Alter
von 6 bis 10 Jahren auf den Bereich der Grundschulen auszuweiten.
Die Kosten für das Projekt werden unter Berücksichtigung der Kosten für
Unterrichtsstunden, Materialien und den Kosten der Schülerbeförderung auf
insgesamt 80.000,00 € kalkuliert.
Inhalt und Rahmenbedingungen des Projektes werden mit den Städten und
Gemeinden des Trägers der Grundschulen abgestimmt.
4. Einrichtung
einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Sprachförderkonzeptes im Rahmen
des demographischen Wandlungsprozesses
Zur Koordinierung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen bedarf es einer
zentralen Stelle, die die familienpolitischen Aktivitäten bündelt und
koordiniert. Als weitere Tätigkeitsfelder sollen der Koordinierungsstelle
folgende Aufgaben zugeordnet werden:
·
Information
über Angebote und Maßnahmen im Landkreis Vechta
·
Vernetzung
(Koordination und Kooperation) aller Institute und Akteure im Handlungsfeld
Sprachförderung (u. a. Landkreis, Kindertagesstätten, Schulen, Kommunen,
Bildungsträger)
·
Konzipierung
und Erprobung neuer Modelle
·
Akquise
persönlicher Ansprechpartner (Multiplikatoren) vor Ort
·
Lotsenfunktion
um Migranten an niederschwellige Angebote und Bildungsmaßnahmen heranzuführen
·
Öffentlichkeitsarbeit
·
verwaltungsmäßige
und wirtschaftliche Abwicklung von Fördermaßnahmen des Landkreises.
Die Personalkosten für die Einrichtung der Koordinierungsstelle werden
auf jährlich 45.000,00 € kalkuliert.
Insgesamt werden die Kosten für die Umsetzung des Sprachförderkonzeptes
im Rahmen des demographischen Wandlungsprozess auf 200.000,00 € veranschlagt.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
Ab dem 01.01.2014 für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines kreisweiten Sprachförderkonzeptes werden folgende Maßnahmen gefördert:
1. Zur Konzipierung niederschwelliger Projekte in allen Kommunen zum Erwerb der deutschen Sprache wird eine Fördersumme von jährl. 70.000,00 € bereitgestellt. Der Landrat wird gebeten, hinsichtlich der Verteilung der Mittel einen mit den Städten und Gemeinden abgestimmten Verteilerschlüssel zu erarbeiten.
2. Zur Stärkung der Kooperationen der Fachkräfte in Kindertagesstätten und Grundschulen werden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit dem Ziel der Entwicklung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses und der Implementierung von Sprachförder-instrumenten in den Betreuungsalltag durchgeführt. Hierfür werden jährl. 5.000,00 € bereitgestellt. Der Landrat wird gebeten, in Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten und der Grundschulen entsprechende Fortbildungen zu organisieren.
3. Unter Berücksichtigung der besonderen Belange werden für Kinder an Grundschulen mit fehlenden Deutschkenntnissen in Absprache mit den Schulträgern geeignete Sprachfördermaßnahmen organisiert. Zu diesem Zweck wird für die Unterrichts-, Material-und Schülerbeförderungskosten ein Betrag von jährl. 80.000,00 € bereitgestellt.
4. Zur Koordinierung und Umsetzung der Maßnahmen und zur Erarbeitung weiterführender Maßnahmen zur Sprachförderung wird der Landrat eine Koordinierungsstelle, besetzt mit einer Person des gehobenen Dienstes, einrichten. Die hierfür bereitzustellenden Mittel betragen überschlägig 45.000,00 €