Betreff
Sprachförderkonzept für den Landkreis Vechta im Rahmen des demografischen Wandlungsprozesses
Vorlage
791/2013
Art
Beschlussvorlage

Die aktuelle Bildungsdiskussion verdeutlicht, dass die Sprachfähigkeit eine Basisqualifikation darstellt, um Kindern überhaupt einen Zugang zu Bildung und zu den Bildungssystemen zu ermöglichen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit,  die Begabung aller Kinder zu fördern und zu nutzen, insbesondere auch derjenigen, die wegen ihrer Herkunft nur unzureichende Sprachkenntnisse besitzen und ohne ein konsequentes Gegensteuern keine Aussicht auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt besitzen.

 

Auch im Rahmen der Workshops zum demografischen Wandel wurde herausgearbeitet, dass der Sprachförderung künftig ein ganz besonderer Stellenwert beizumessen ist.

 

Mit geeigneten Maßnahmen der Sprachförderung soll deshalb möglichst früh und effektiv einer Benachteiligung aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse entgegengesteuert werden, damit sich die Begabungspotenziale von Kindern und Jugendlichen (insbesondere die von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) angemessen entfalten und weiterentwickeln können.

 

Aus Sicht der Verwaltung kommen folgende Maßnahmen in Frage:

 

 

1.    Konzipierung niederschwelliger Projekte in allen Kommunen zum Erwerb der deutschen Sprache

 

Im Rahmen der Fördergrundsätze „Efi“ (Elternarbeit - Frühe Hilfen - Migration) sind in einigen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2011 Projekte konzipiert und erprobt worden Ziel der Projekte ist es, sprachliche Kompetenzen und Mehrsprachigkeit zu vermitteln und Anregungen zur Sprechfreude zu vermitteln. Hierzu zählen u. a. Mütter-Cafés, niederschwellige Deutschkurse für Mütter mit ihren Kindern, Schwimmkurse für türkische Frauen, Nähkurse und regelmäßige Spielgruppen/Eltern-Kind-Gruppen.

 

Um die Nachhaltigkeit und Kontinuität der durch die Richtlinie befristeten Efi-Projekte sicherzustellen und landkreisweit analog zu diesen Maßnahmen in allen Kommunen des Landkreises niederschwellige Projekte zu entwickeln, wird eine anteilige Beteiligung des Landkreises (50 %) an den Kosten der Projekte vorgeschlagen. Soweit nicht anderweitig Fördermittel vom Land und Bund eingeworben werden können, wird hierfür eine  Fördersumme von insgesamt 70.000,00 € bereitgestellt, deren Verteilung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgt.

 

2.    Gemeinsame Fortbildungen für Fachkräfte in den Kindertagesstätten und den Grundschulen

 

Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, bei denen bei der Schulanmeldung festgestellt wird, dass die Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des 1. Schuljahres nicht ausreichen, findet nach dem Erlass des MK - Integration und Förderung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprachen - ab 01.03.2012 eine Sprachförderung durch Lehrkräfte der Grundschule statt. Zusätzlich erfolgt über die Landesrichtlinie „Brückenjahr“ zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule eine Förderung des Beratungsteams „Brückenjahr“.

 

Zur Unterstützung der Maßnahmen des Beratungsteams im Bemühen um eine verbesserte Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschule, werden gemeinsame Veranstaltungen und Fortbildungen der Fachkräfte in Kindertagesstätten und Grundschulen empfohlen. Ziel der Weiterbildungsmaßnahmen könnten u. a. die Entwicklung eines gemeinsames Bildungs­verständnisses, Erarbeitung eines Konzeptes für die Förderung der Kinder im letzten Kindergartenjahr und eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit Eltern sein. 

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass der Landkreis Vechta gemeinsame Fortbildungen von Kindertagesstättenkräften und Grundschulkräften mit jährlich 5.000,00 € fördert.

 

3.    Sprachförderung in Grundschulen

 

Die Anzahl der Kinder, die in Grundschulen im Landkreis Vechta angemeldet sind und kein Wort Deutsch sprechen und verstehen können, nimmt in den letzten Jahren stetig zu („sprachlose“ Kinder). Mit Eintritt der Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ab 01.01.2014 ist ein weiterer Anstieg der Kinderzahlen zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse ist die Teilnahme am Unterricht für diese Kinder nahezu unmöglich. Fördermöglichkeiten im Rahmen des allgemeinen Schulalltags durch die Schule sind ebenfalls nicht umsetzbar und nicht ausreichend. Für „sprachlose“ Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen, die maximal vor einem Jahr in den Landkreis gezogen sind, hat der Schulverbund „Hauptschulen und Realschulen und Oberschulen im Landkreis Vechta“ daher im vergangenen Jahr ein landkreisweites Projekt konzipiert, das Förderkurse zur Vermittlung der deutschen Sprache für diese Kinder bei den Bildungswerken vorsieht.

 

Es wird empfohlen, das Sprachkonzept für die Haupt-, Real- und Oberschule unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren auf den Bereich der Grundschulen auszuweiten.

 

 

Die Kosten für das Projekt werden unter Berücksichtigung der Kosten für Unterrichtsstunden, Materialien und den Kosten der Schülerbeförderung auf insgesamt 80.000,00 € kalkuliert.

 

Inhalt und Rahmenbedingungen des Projektes werden mit den Städten und Gemeinden des Trägers der Grundschulen abgestimmt.

 

4.    Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Sprachförderkonzeptes im Rahmen des demographischen Wandlungsprozesses

 

Zur Koordinierung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen bedarf es einer zentralen Stelle, die die familienpolitischen Aktivitäten bündelt und koordiniert. Als weitere Tätigkeitsfelder sollen der Koordinierungsstelle folgende Aufgaben zugeordnet werden:

 

·         Information über Angebote und Maßnahmen im Landkreis Vechta

·         Vernetzung (Koordination und Kooperation) aller Institute und Akteure im Handlungsfeld Sprachförderung (u. a. Landkreis, Kindertagesstätten, Schulen, Kommunen, Bildungsträger)

·         Konzipierung und Erprobung neuer Modelle

·         Akquise persönlicher Ansprechpartner (Multiplikatoren) vor Ort

·         Lotsenfunktion um Migranten an niederschwellige Angebote und Bildungsmaßnahmen heranzuführen

·         Öffentlichkeitsarbeit

·         verwaltungsmäßige und wirtschaftliche Abwicklung von Fördermaßnahmen des Landkreises.

 

Die Personalkosten für die Einrichtung der Koordinierungsstelle werden auf jährlich 45.000,00 € kalkuliert.

 

Insgesamt werden die Kosten für die Umsetzung des Sprachförderkonzeptes im Rahmen des demographischen Wandlungsprozess auf 200.000,00 € veranschlagt.

 

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

 Ab dem 01.01.2014 für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines kreisweiten Sprachförderkonzeptes werden folgende Maßnahmen gefördert:

 

1.    Zur Konzipierung niederschwelliger Projekte in allen Kommunen zum Erwerb der deutschen Sprache wird eine Fördersumme von jährl. 70.000,00 € bereitgestellt. Der Landrat wird gebeten, hinsichtlich der Verteilung der Mittel einen mit den Städten und Gemeinden abgestimmten Verteilerschlüssel zu erarbeiten.

 

2.    Zur Stärkung der Kooperationen der Fachkräfte in Kindertagesstätten und Grundschulen werden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit dem Ziel der Entwicklung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses und der Implementierung von Sprachförder-instrumenten in den Betreuungsalltag durchgeführt. Hierfür werden jährl. 5.000,00 € bereitgestellt. Der Landrat wird gebeten, in Abstimmung mit den Trägern der Kindertagesstätten und der Grundschulen entsprechende Fortbildungen zu organisieren.

 

3.    Unter Berücksichtigung der besonderen Belange werden für Kinder an Grundschulen mit fehlenden Deutschkenntnissen in Absprache mit den Schulträgern geeignete Sprachfördermaßnahmen organisiert. Zu diesem Zweck wird für die Unterrichts-, Material-und  Schülerbeförderungskosten ein Betrag von jährl. 80.000,00 € bereitgestellt.

 

4.    Zur Koordinierung und Umsetzung der Maßnahmen und zur Erarbeitung weiterführender Maßnahmen zur Sprachförderung wird der Landrat eine Koordinierungsstelle, besetzt mit einer Person des gehobenen Dienstes, einrichten. Die hierfür bereitzustellenden Mittel betragen überschlägig 45.000,00 €

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

200.000,00€

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

200.000,00€

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X  ja, mit  200.000,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: