Betreff
Errichtung einer Oberschule in der Gemeinde Visbek (789/2013)
Vorlage
789/2013
Aktenzeichen
4010
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Visbek hat gebeten, zum 01.08.2014

 

a)    die Haupt- und Realschule (Benedikt-Schule) Visbek aufzuheben,

 

b)    eine Oberschule zu errichten,

 

c)    der Übertragung der Schulträgerschaft der Oberschule auf die Gemeinde Visbek zuzustimmen,

 

d)    60 % der laufenden Sachkosten der Oberschule durch den Landkreis zu tragen,

 

e)    die Schülerbeförderung für die Ganztagsangebote der Oberschule durch den Landkreis zu gewährleisten.

 

Das Land Niedersachsen hat durch Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2011 die Oberschule als neue Schulform eingeführt, die anstelle der Haupt- und Realschulen in den Jahrgängen 5 bis 10 geführt werden kann. In der Oberschule können die Schülerinnen und Schüler schulzweigbezogen (Haupt- oder Realschüler), kursdifferenziert oder jahrgangsbezogen unterrichtet werden. Es kann der Hauptschul- oder Realschulabschluss erworben werden. Jede Oberschule hat dazu ein Schulkonzept zu erstellen. Das Konzept für die geplante Oberschule Visbek sieht einen jahrgangsbezogenen und kursdifferenzierten Unterricht vor.

 

Durch die Oberschule soll den Schülerinnen und Schülern eine Option auf einen höchstmöglichen Bildungsabschluss angeboten werden, außerdem beinhaltet die Oberschule eine verbesserte Lehrerversorgung.

 

Schulträger oberhalb der Grundschulen sind nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes grundsätzlich die Landkreise. Die Schulträgerschaft kann auf die Städte und Gemeinden übertragen werden mit der Folge, dass der Landkreis weiterhin einen zu vereinbarenden Anteil an den laufenden Schulsachkosten zwischen 50 % und 80 % zu tragen hat. Im Landkreis Vechta wurde die Schulträgerschaft für die Haupt- und Realschulen in den 80er und 90er Jahren auf alle Städte und Gemeinden übertragen mit einem vereinbarten Anteil des Landkreises an den laufenden Schulsachkosten in Höhe von 60 %. Dieser Anteil sollte unverändert auf die Oberschule Visbek übertragen werden, um eine Gleichbehandlung mit den anderen Städten und Gemeinden zu gewährleisten. Der Kostenanteil für die Benedikt-Schule Visbek betrug im Haushaltsjahr 2012 200.000 €.

 

Das Konzept für die Oberschule Visbek sieht eine verpflichtende Ganztagsschule an zwei Wochentagen vor. Im Rahmen der Schülerbeförderung werden an den betreffenden Tagen nachmittags Busfahrten erforderlich sein. Die Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2012/2013 betrugen für die Gemeinde Visbek 53.000 €. Für die Teil-Ganztagsschule werden voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von 6.000 € jährlich entstehen, die durch eine Synchronisierung der Schulschlusszeiten mit bestehenden Schülerbeförderungsangeboten aber noch deutlich reduziert werden können. Weitere Schülerbeförderungskosten für zusätzliche Fahrten und freiwillige Angebote werden vom Landkreis nicht übernommen.



 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              36 / WFÖ

Produkt (PSP/KST): P1.36.03.216001, P1.80.00.241001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

0,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

6.000 € zusätzlich

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: