Betreff
Tourismusfinanzierung im Landkreis Vechta ab 2014 (784/2013)
Vorlage
784/2013
Art
Beschlussvorlage

Die sogenannten „weichen Standortfaktoren“, wie Freizeitmöglichkeiten, Naherholung und Kultur, nehmen seit geraumer Zeit an Bedeutung zu und sind gerade im ländlichen Raum immer wichtiger für Standortentscheidungen wie Zuzug oder Beschäftigung. Bisher wurde die Tourismusarbeit daher im Landkreis Vechta wie folgt finanziell durch den Landkreis unterstützt:

 

a)    Tourismus-Information Nordkreis Vechta:

Jährlich 30.000 € Grundförderung plus 0,40 € pro Einwohner

 

b)    Tourismus-Information Erholungsgebiet Dammer Berge e. V.:

Jährlich 30.000 € Grundförderung plus  0,40 € pro Einwohner

 

c)    Zuschuss an die Tourismus-Informationen zur Einzahlung in den touristischen Marketingpool Verbund Oldenburger Münsterland e. V.:

9.600 € für TI Nordkreis plus 7.200 € für TI Dammer Berge, also gesamt 16.800 €.

 

Der Beschluss auf  Förderung läuft Ende 2013 aus. Die 1. Vorsitzenden der beiden Tourismusinformationen (Bürgermeisterin Manuela Honkomp und Bürgermeister Tobias Gerdesmeyer) möchten die Förderung ab 2014 in gleicher Weise fortgeführt wissen und beantragen dies im Namen der Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta.


Dem Kreistag wird empfohlen,  die Tourismusarbeit im Landkreis Vechta ab 2014 wie folgt zu unterstützen:

 

a)    Tourismus-Information Nordkreis Vechta:

Jährlich 30.000 € Grundförderung plus 0,40 € pro Einwohner,

 

b)    Tourismus-Information Erholungsgebiet Dammer Berge e. V.:

Jährlich 30.000 € Grundförderung plus  0,40 € pro Einwohner,

 

c)    Zuschuss an die Tourismus-Informationen zur Einzahlung in den Marketingpool Verbund Oldenburger Münsterland e. V.:

9.600 € für TI Nordkreis plus 7.200 € für TI Dammer Berge, also gesamt 16.800 €.

 

Die Förderung wird zunächst auf drei Jahre bis einschließlich 2016 begrenzt, um gegebenenfalls rechtzeitig nötige Anpassungen vornehmen zu können. Maßgeblich bei der Berechnung ist der Einwohnerstand zum 30.06.2012 (auf Grundlage des Zensus 2011).


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              WF     

Produkt (PSP/KST): 80.575001.001 / 431700

 

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

131.720,80 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

131.720,80 €

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  132.000,00 €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: