Junge Familien oder allein
erziehende Eltern mit kleinen Kindern können leicht in Situationen geraten, die
ihren Familienalltag belasten. Die Erfahrung zeigt, dass Familien häufig nicht
in der Lage sind, mit diesen Belastungen fertig zu werden. In vielen Fällen
muss deshalb das Jugendamt mit seinen professionellen Hilfen (z.B.
Sozialpädagogische Familienhilfen, Erziehungsbeistandschaften etc.)
unterstützend tätig werden.
Als Ergänzung zu diesen
professionellen Hilfen wurden in jüngster Vergangenheit zunehmend präventive
Hilfen, häufig auch von den Familienbüros der Städte und Gemeinden, erfolgreich
eingesetzt. Zu nennen sind hier insbesondere das Familienhebammenprojekt des
Sozialdienstes kath. Frauen (SkF) und die „Neugeborenenbesuche“ der Städte und
Gemeinden.
Die im Bereich der
Erziehungshilfen in jüngster Zeit festzustellende Stagnierung der
Kostenentwicklung in der Jugendhilfe ist nach Auffassung des Jugendamtes auch auf
den zunehmenden Einsatz präventiver und damit früher Hilfsangebote
zurückzuführen.
In dem zum 01.01.2012 in Kraft
getretenen Bundeskinderschutzgesetz stellt die Prävention und dabei
insbesondere das System Frühe Hilfen einen Kernbereich dar. Ziel soll es sein,
diese Hilfen auszubauen und eine Vernetzung aller beteiligter Akteure
sicherzustellen. Damit dies auch umgesetzt werden kann erhält der Landkreis im
Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen alljährlich eine finanzielle Förderung
von etwa 56.000 € (wurde beantragt zur Teilfinanzierung des
Familienhebammenprojektes).
Der
SkF beabsichtigt nun als weiteren Baustein der Frühen Hilfen das
Familienpatenprojekt kreisweit einzuführen und beantragt hierfür eine
finanzielle Unterstützung.
Die
Unterstützung durch ehrenamtliche besonders qualifizierte Familienpaten ist
gedacht als niederschwelliges Hilfsangebot, das sich an Familien mit
Kleinkindern oder Alleinerziehende richtet. Es geht darum, eine Entlastung
herbeizuführen und Krisensituationen zu entschärfen bzw. zu vermeiden.
Geplant
ist, das Familienpatenprojekt kreisweit zu etablieren. Dazu ist zunächst
erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von Familienpaten (Einzelpersonen,
Paare oder Familien) gefunden wird, die sich diesen besonderen Aufgaben
ehrenamtlich stellen.
Die
Akquise von Familienpaten, die Organisation der Schulungen, die Koordination
der Einsätze, die Netzwerkarbeit mit den
beteiligten Akteuren soll in der Hand einer hauptamtlichen Koordinationskraft
mit einem Kontingent von 15 Wochenstunden liegen. Die dafür kalkulierten
Personal- und Sachkosten belaufen sich auf insges. 23.235,00 €. Etwa 10 %
dieser Kosten wäre der SkF bereit, aus eigenen Mitteln zu tragen. Zu prüfen
wäre auch, ob zur Kofinanzierung Drittmittel
eingeworben und im Falle einer Bewilligung gegengerechnet werden können.
Es
wird empfohlen, dem SkF für die Durchführung des Familienpatenprojektes einen
Zuschuss von jährl. 20.000,00 € zu gewähren.
Die Projektphase beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2015. Bewilligte
Drittmittel sind auf die Fördersumme anzurechnen.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
Der SKF e.V. erhält ab 01.01.2014 für die Durchführung des Familienpatenprojektes für zwei Jahre einen Zuschuss in Höhe von jährlich 20.000,- €. Bewilligte Drittmittel sind auf die Fördersumme anzurechnen.