Betreff
Etablierung eines kreisweiten Familienpatenprojektes (776/2013)
Vorlage
776/2013
Art
Beschlussvorlage

Junge Familien oder allein erziehende Eltern mit kleinen Kindern können leicht in Situationen geraten, die ihren Familienalltag belasten. Die Erfahrung zeigt, dass Familien häufig nicht in der Lage sind, mit diesen Belastungen fertig zu werden. In vielen Fällen muss deshalb das Jugendamt mit seinen professionellen Hilfen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfen, Erziehungsbeistandschaften etc.) unterstützend tätig werden.

Als Ergänzung zu diesen professionellen Hilfen wurden in jüngster Vergangenheit zunehmend präventive Hilfen, häufig auch von den Familienbüros der Städte und Gemeinden, erfolgreich eingesetzt. Zu nennen sind hier insbesondere das Familienhebammenprojekt des Sozialdienstes kath. Frauen (SkF) und die „Neugeborenenbesuche“ der Städte und Gemeinden.

Die im Bereich der Erziehungshilfen in jüngster Zeit festzustellende Stagnierung der Kostenentwicklung in der Jugendhilfe ist nach Auffassung des Jugendamtes auch auf den zunehmenden Einsatz präventiver und damit früher Hilfsangebote zurückzuführen.

In dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz stellt die Prävention und dabei insbesondere das System Frühe Hilfen einen Kernbereich dar. Ziel soll es sein, diese Hilfen auszubauen und eine Vernetzung aller beteiligter Akteure sicherzustellen. Damit dies auch umgesetzt werden kann erhält der Landkreis im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen alljährlich eine finanzielle Förderung von etwa 56.000 € (wurde beantragt zur Teilfinanzierung des Familienhebammenprojektes).

Der SkF beabsichtigt nun als weiteren Baustein der Frühen Hilfen das Familienpatenprojekt kreisweit einzuführen und beantragt hierfür eine finanzielle Unterstützung.

 

Die Unterstützung durch ehrenamtliche besonders qualifizierte Familienpaten ist gedacht als niederschwelliges Hilfsangebot, das sich an Familien mit Kleinkindern oder Alleinerziehende richtet. Es geht darum, eine Entlastung herbeizuführen und Krisensituationen zu entschärfen bzw. zu vermeiden. 

 

Geplant ist, das Familienpatenprojekt kreisweit zu etablieren. Dazu ist zunächst erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von Familienpaten (Einzelpersonen, Paare oder Familien) gefunden wird, die sich diesen besonderen Aufgaben ehrenamtlich stellen.

 

Die Akquise von Familienpaten, die Organisation der Schulungen, die Koordination der Einsätze,  die Netzwerkarbeit mit den beteiligten Akteuren soll in der Hand einer hauptamtlichen Koordinationskraft mit einem Kontingent von 15 Wochenstunden liegen. Die dafür kalkulierten Personal- und Sachkosten belaufen sich auf insges. 23.235,00 €. Etwa 10 % dieser Kosten wäre der SkF bereit, aus eigenen Mitteln zu tragen. Zu prüfen wäre auch, ob zur Kofinanzierung  Drittmittel eingeworben und im Falle einer Bewilligung gegengerechnet werden können.

 

Es wird empfohlen, dem SkF für die Durchführung des Familienpatenprojektes einen Zuschuss von jährl. 20.000,00 € zu gewähren.  Die Projektphase beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2015. Bewilligte Drittmittel sind auf die Fördersumme anzurechnen.

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Der SKF e.V. erhält ab 01.01.2014 für die Durchführung des Familienpatenprojektes für zwei Jahre einen Zuschuss in Höhe von jährlich 20.000,- €. Bewilligte Drittmittel sind auf die Fördersumme anzurechnen.


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

20.000,- €

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

20.000,-€

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit  20.000,- €

 nein

 

 

Investition:                             ja     X nein

 

 

Nutzungsdauer: