Mit dem Sozialdienst
katholischer Männer e.V. (SkM) wurde zur Unterstützung des kreiseigenen
Sozialpsychiatrischen Dienstes bei der Suchtberatung mit Wirkung ab dem
01.01.1993 eine Vereinbarung über Hilfegewährung von Suchterkrankten im
Landkreis Vechta in der Psychosozialen Beratungsstelle (PSB) in Vechta im
Rahmen des sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Vechta geschlossen.
Die PSB ist derzeit mit einer Leiterin (Dipl. Psychologin; 30 Wochenstunden)
sowie 3 festangestellten Fachkräften (Dipl. Sozialpädagogen / Suchttherapeuten;
insgesamt 91 Wochenstunden), einer Fachkraft auf 400 €-Basis (3,5
Wochenstunden) und 2 Verwaltungskräften auf Teilzeitbasis (zusammen 30
Wochenstunden) besetzt. Nach der aktuellen Abrechnung für das Jahr 2012 fallen
bei der PSB insgesamt Personalkosten von rd. 249.700 € an.
Seitens des Sozialdienstes katholischer Männer (SkM) als Träger der PSB wird
erstmalig seit Abschluss der Vereinbarung im Jahre 1992 gemäß § 3 Abs. 2
Buchst. b) der Vereinbarung beantragt, die vorhandenen
Teilzeit-Verwaltungsstellen (2 x 15 Stunden) um eine halbe Stelle ab dem Jahre
2014 befristet für 2 Jahre anzuheben.
Der Antrag wird damit begründet, dass sich durch die stetig wachsenden
Anforderungen der beschäftigten Suchttherapeuten speziell im Verwaltungsbereich
zur Vermittlung von Suchterkrankten in eine ambulante Rehabilitation eine
Warteliste von durchschnittlich 30 Personen aufgebaut hat, die bis zu 4 Monate
warten müssen.
Eine gezielte Entlastung der Suchttherapeuten um die Verwaltungsarbeit sollte
nach Einschätzung des Fachamtes zu einer deutlichen Verkürzung der Wartezeiten
für die Suchterkrankten führen, die damit schneller wieder dem regulären
Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden und auch die Arbeit der Suchttherapeuten
selbst wieder auf ihr originäres Arbeitsfeld zurückführen.
Die zu erwartenden jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 20.000 € können
durch die vermehrten Einnahmen der abrechnungsfähigen Rehabilitationsleistungen
der Suchttherapeuten mit der Deutschen Rentenversicherung mindestens teilweise
refinanziert werden.
Im Bereich der Personalkosten sind Änderungen über den Rahmen tarifrechtlichen
Erhöhungen hinaus nicht zu erwarten.
Es wird empfohlen, dem Antrag des SkM auf eine auf 2 Jahre befristete Anhebung der Verwaltungsstellen um eine halbe Verwaltungskraft ab 2014 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: X ja nein |
Teilhaushalt: 53 Produkt (PSP/KST): P1.53.04.412001.002; Sk. 431600 |
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Gesamtkosten der Maß-nahme
(ohne Folgekosten): 40.000 € |
Jährliche Folgekosten: |
Erfolgte Veranschlagung im
Teilhaushalt: x ja, mit jährlich
20.000 € (2014 und 2015) |
Investition: ja X nein |
Nutzungsdauer: |
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