Betreff
Antrag des Sozialdienstes katholischer Männer (SkM) zur Personalaufstockung im Verwaltungsbereich der Suchtberatungsstelle in Vechta (775/2013)
Vorlage
775/2013
Aktenzeichen
535620
Art
Beschlussvorlage

Mit dem Sozialdienst katholischer Männer e.V. (SkM) wurde zur Unterstützung des kreiseigenen Sozialpsychiatrischen Dienstes bei der Suchtberatung mit Wirkung ab dem 01.01.1993 eine Vereinbarung über Hilfegewährung von Suchterkrankten im Landkreis Vechta in der Psychosozialen Beratungsstelle (PSB) in Vechta im Rahmen des sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Vechta geschlossen.
Die PSB ist derzeit mit einer Leiterin (Dipl. Psychologin; 30 Wochenstunden) sowie 3 festangestellten Fachkräften (Dipl. Sozialpädagogen / Suchttherapeuten; insgesamt 91 Wochenstunden), einer Fachkraft auf 400 €-Basis (3,5 Wochenstunden) und 2 Verwaltungskräften auf Teilzeitbasis (zusammen 30 Wochenstunden) besetzt. Nach der aktuellen Abrechnung für das Jahr 2012 fallen bei der PSB insgesamt Personalkosten von rd. 249.700 € an.

Seitens des Sozialdienstes katholischer Männer (SkM) als Träger der PSB wird erstmalig seit Abschluss der Vereinbarung im Jahre 1992 gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. b) der Vereinbarung beantragt, die vorhandenen Teilzeit-Verwaltungsstellen (2 x 15 Stunden) um eine halbe Stelle ab dem Jahre 2014 befristet für 2 Jahre anzuheben.
Der Antrag wird damit begründet, dass sich durch die stetig wachsenden Anforderungen der beschäftigten Suchttherapeuten speziell im Verwaltungsbereich zur Vermittlung von Suchterkrankten in eine ambulante Rehabilitation eine Warteliste von durchschnittlich 30 Personen aufgebaut hat, die bis zu 4 Monate warten müssen.

Eine gezielte Entlastung der Suchttherapeuten um die Verwaltungsarbeit sollte nach Einschätzung des Fachamtes zu einer deutlichen Verkürzung der Wartezeiten für die Suchterkrankten führen, die damit schneller wieder dem regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden und auch die Arbeit der Suchttherapeuten selbst wieder auf ihr originäres Arbeitsfeld zurückführen.
Die zu erwartenden jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 20.000 € können durch die vermehrten Einnahmen der abrechnungsfähigen Rehabilitationsleistungen der Suchttherapeuten mit der Deutschen Rentenversicherung mindestens teilweise refinanziert werden.

Im Bereich der Personalkosten sind Änderungen über den Rahmen tarifrechtlichen Erhöhungen hinaus nicht zu erwarten.


Es wird empfohlen, dem Antrag des SkM auf eine auf 2 Jahre befristete Anhebung der Verwaltungsstellen um eine halbe Verwaltungskraft ab 2014 zuzustimmen.


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:              53

Produkt (PSP/KST): P1.53.04.412001.002; Sk. 431600

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

40.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

x ja, mit  jährlich 20.000 € (2014 und 2015)

 nein

 

 

Investition:                             ja     X nein

 

 

Nutzungsdauer: