Nach Einführung des Kreistagsinfoportals und der dadurch bedingten 2. Änderung der o.g. Satzung im Jahr 2009 wurde nunmehr eine leistungsfähige WLAN-Infrastruktur in den Sitzungssälen und Besprechungsräumen in der Rotunde des Kreishauses aufgebaut. Damit ist es möglich, dass die Kreistagsmitglieder mit einem WLAN-fähigen Endgerät (z.B. Laptop, iPAD, Smartphone) im Internet während der Sitzungen auf ihre Sitzungsunterlagen direkt zugreifen oder über das Kreistagsinfoportal recherchieren können.
Durch Ergänzung des § 9 (anliegender Entwurf) erhalten die Kreistagsabgeordneten für die Nutzung privater WLAN-fähiger Endgeräte eine Aufwandspauschale in Höhe von 20,00 €. Damit soll der Aufwand für die Beschaffung und die Wartung privater Endgeräte abgedeckt werden.
„Dem Kreistag wird empfohlen, die 3. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Vechta über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz für Kreistagsabgeordnete und Ausschussmitglieder, die nicht Kreistagsabgeordnete sind, vom 21.03.2002, zu beschließen.“