Betreff
Wärmekonzept Damme
Vorlage
720/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.07.2012 die Verwaltung mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Damme zur Wärmeversorgung der kreiseigenen Liegenschaften in Damme beauftragt (siehe Vorlage 641/2012).

 

Der Landkreis hat daraufhin beim Innenministerium eine sogenannte Vorabanzeige für  die Zweckvereinbarung zwischen Stadt Damme und Landkreis Vechta eingereicht. Mit diesem Vorabanzeigeverfahren soll  aus Gründen der Rechtssicherheit geklärt werden, ob aus Sicht der zuständigen Kommunalaufsicht keine Bedenken  gegen diese Zweckvereinbarung bestehen.

 

Nach einer Mitteilung  der Kommunalaufsicht vom 5.2.2013 wird die Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Da ein Verschieben der Baumaßnahme in das Jahr 2014 für die Stadt Damme und den Landkreis einen erheblichen Einnahmeausfall  zur  Folge haben könnte, soll als mögliche Alternative parallel auch die Gründung einer gemeinsamen GmbH vorbereitet werden.

 

Daneben empfiehlt die mit der Prüfung der Verträge beauftragte Anwaltskanzlei Bethge, Reimann, Stari aus Berlin den Kreistagsbeschluss vom 12.07.2012 dahingehend zu präzisieren, dass die Stadt Damme konkret mit der Durchführung der Aufgaben der Wärme- und Stromversorgung beauftragt wird (sog. Mandatierung).

Die Zweckvereinbarung liegt  als Anlage  der Sitzungsvorlage bei.

 


      Die Verwaltung  wird beauftragt, mit der Stadt Damme die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung abzuschließen, mit welcher der Landkreis die Stadt Damme mit der Durchführung der Wärme- und Stromversorgung der darin genannten kreiseigenen Liegenschaften gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten beauftragt.

 

      Die Verwaltung  wird beauftragt, ein Angebot für  Erwerb von 50 % der Anteile an der noch zu gründenden Wärmeversorgung Damme GmbH durch den Landkreis gegen Zahlung des Nominalwertes vorzubereiten, welches der Stadt Damme für den Fall, dass die Zweckvereinbarung nicht umgesetzt werden kann oder darf, vorgelegt wird.

 

      Die Verwaltung wird beauftragt mit der „Wärmeversorgung Damme GmbH“ einen Wärme- und Stromlieferungsvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahre abzuschließen, wenn die Umsetzung der Zweckvereinbarung scheitert und der Landkreis 50 %iger Anteilseigner der Wärmeversorgung Damme GmbH geworden ist. Der Wärme- und Stromlieferungsvertrag soll dem entsprechen, was auch zwischen der Stadt Damme und der Wärmeversorgung Damme GmbH vereinbart wird.

 

      Für den Fall des Anteilskaufs, wird der Landkreis für die Wärmeversorgung Damme GmbH eine Bürgschaft in Höhe von 40 % des Kreditbedarfs, maximal 490.000 € übernehmen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Bürgschaft von der Kommunalaufsicht genehmigt wird.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja,  nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: