Der Landkreis hat
daraufhin beim Innenministerium eine sogenannte Vorabanzeige für die Zweckvereinbarung zwischen Stadt Damme
und Landkreis Vechta eingereicht. Mit diesem Vorabanzeigeverfahren soll aus Gründen der Rechtssicherheit geklärt
werden, ob aus Sicht der zuständigen Kommunalaufsicht keine Bedenken gegen diese Zweckvereinbarung bestehen.
Nach einer
Mitteilung der Kommunalaufsicht vom
5.2.2013 wird die Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Da ein Verschieben der Baumaßnahme in das Jahr 2014 für die Stadt Damme und den Landkreis einen erheblichen Einnahmeausfall zur Folge haben könnte, soll als mögliche Alternative parallel auch die Gründung einer gemeinsamen GmbH vorbereitet werden.
Daneben empfiehlt die mit der Prüfung der Verträge beauftragte Anwaltskanzlei Bethge, Reimann, Stari aus Berlin den Kreistagsbeschluss vom 12.07.2012 dahingehend zu präzisieren, dass die Stadt Damme konkret mit der Durchführung der Aufgaben der Wärme- und Stromversorgung beauftragt wird (sog. Mandatierung).
Die Zweckvereinbarung liegt als Anlage der Sitzungsvorlage bei.
• Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Damme die in
der Anlage beigefügte
Zweckvereinbarung abzuschließen, mit welcher der Landkreis die Stadt Damme mit
der Durchführung der Wärme- und Stromversorgung der darin genannten
kreiseigenen Liegenschaften gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten
beauftragt.
• Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für Erwerb von 50 % der Anteile an der noch
zu gründenden Wärmeversorgung Damme GmbH durch den Landkreis gegen Zahlung des
Nominalwertes vorzubereiten, welches der Stadt Damme für den Fall, dass die
Zweckvereinbarung nicht umgesetzt werden kann oder darf, vorgelegt wird.
• Die Verwaltung
wird beauftragt mit der „Wärmeversorgung Damme GmbH“ einen Wärme- und
Stromlieferungsvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahre abzuschließen, wenn die
Umsetzung der Zweckvereinbarung scheitert und der Landkreis 50 %iger
Anteilseigner der Wärmeversorgung Damme GmbH geworden ist. Der Wärme- und
Stromlieferungsvertrag soll dem entsprechen, was auch zwischen der Stadt Damme
und der Wärmeversorgung Damme GmbH vereinbart wird.
• Für den Fall des
Anteilskaufs, wird der Landkreis für die Wärmeversorgung Damme GmbH eine
Bürgschaft in Höhe von 40 % des Kreditbedarfs, maximal 490.000 € übernehmen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Bürgschaft von der
Kommunalaufsicht genehmigt wird.