Betreff
Baukostenzuschuss an das Kolleg St. Thomas für den Umbau der Pausenhalle und die Erstellung eines Lehrerbereichs (717/2013)
Vorlage
717/2013
Aktenzeichen
405010
Art
Beschlussvorlage

Die Pausenhalle des Kollegs St. Thomas der Dominikaner ist sanierungsbedürftig und zu klein, um Platz für alle Schüler zu bieten. Sie soll daher entsprechend den Erfordernissen umgebaut und aufgestockt werden, um dort einen neuen Lehrerbereich mit zugehörigen Nebenanlagen einzurichten. Der bisherige Lehrerbereich soll dann für andere Zwecke genutzt werden. Im Zuge der Maßnahme ist auch der Einbau eines Aufzuges vorgesehen, um den Anforderung der inklusiven Schule nachkommen zu können.

 

Das Kolleg St. Thomas der Dominikaner hat deshalb einen Baukostenzuschuss in Höhe eines Drittels der Gesamtkosten von ca. 1,64 Mio. € beantragt. Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 545.000 €.

 

Um zu einer Gleichbehandlung mit den kreiseigenen Schulen zu kommen, sollte sich die Höhe des Zuschusses an den für die kreiseigenen Schulen geltenden Regeln orientieren. Während der Aufzug erforderlich ist und die Pausenhalle eine angemessene Größe hat, sind bei dem mit insgesamt 517 m² konzipierten Lehrerbereich einschließlich aller Nebenräume nur 332 m² schulisch notwendig.

 

Damit ergeben sich von der Verwaltung geprüfte und schulisch notwendige Baukosten i.H.v. 1,361 Mio €. Der Zuschussbedarf beläuft sich damit auf 454.000 €

 

An beide Ordensgymnasien in Vechta wurden bisher Baukostenzuschüsse in Höhe von jeweils einem Drittel gewährt. Das Kolleg St. Thomas erhielt zuletzt im Jahre 2012 einen entsprechenden Zuschuss für die Sanierung des Flachdaches auf dem Nordtrakt in Höhe von 116.400,-- €.


Dem Kreistag wird empfohlen, für das Kolleg St. Thomas der Dominikaner in Vechta für den Umbau der Pausenhalle, die Erstellung eines Lehrerbereiches und den Einbau eines Aufzugs im Haushaltsjahr 2014 einen Baukostenzuschuss in Höhe von einem Drittel der notwendigen Baukosten, höchstens 454.000 €, zu beschließen, wenn die Finanzierung gesichert ist.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              36

Produkt (PSP/KST): P1.36.03.217001.004

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

454.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

     15.200,00 € Abschreibungen

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: 30 Jahre