Betreff
Laufende Zuschüsse an die Ordensgymnasien in Vechta (716/2013)
Vorlage
716/2013
Aktenzeichen
4050
Art
Beschlussvorlage

Die Ordensgymnasien Liebfrauenschule Vechta der Schwestern Unserer Lieben Frau und das Kolleg St. Thomas der Dominikaner erhalten gemäß Kreistagsbeschluss vom 06.10.2011 (TOP 17) seit dem 01.08.2011 bis zum 31.07.2016 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,-- € pro Schüler aus dem Landkreis Vechta. Damit wurde der seit dem 01.08.2005 gewährte Zuschuss in unveränderter Höhe fortgeschrieben. Den gleichen Betrag hatte der Landkreis durchschnittlich für die kreiseigenen Gymnasien aufgewendet. Für das Haushaltsjahr 2012 erhielt die Liebfrauenschule einen Gesamtbetrag von 369.000,-- € und das Kolleg St. Thomas einen Gesamtbetrag von 309.000,-- €.

 

Aufgrund des Wechsels der Schulträgerschaft zum kommenden Schuljahr hat das Bischöflich Münstersche Offizialat für den künftigen Träger des Gymnasiums Liebfrauenschule Vechta beantragt,

 

1.      ab 01.08.2013 den jährlichen Zuschuss von bisher 500 € auf 550 € pro Schüler aus dem Landkreis Vechta zu erhöhen,

2.      die Finanzierungshilfe für 20 Jahre zuzusichern und

3.      den Schülerbetrag durch Anwendung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich anzupassen.

 

Das Kolleg St. Thomas der Dominikaner hat beantragt, den jährlichen Zuschuss von bisher 500 € ebenfalls auf 550 € pro Schüler aus dem Landkreis Vechta zu erhöhen.

 

Die Schülerzahl der Liebfrauenschule hat sich gegenüber 2012 um 6 verringert, während am Kolleg St. Thomas nun 25 Schüler mehr unterrichtet werden. Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 errechnen sich danach voraussichtlich folgende Zuschüsse:

 

Liebfrauenschule                                384.000,-- € (2013)                             405.000,-- € (2014).

Kolleg St. Thomas                              333.000,-- € (2013)                             352.000,-- € (2014).

 

Die Beschränkung der Zuschüsse auf Schüler aus dem Landkreis Vechta ist weiterhin erforderlich, da an den Ordensgymnasien nach wie vor auch Schüler aus den Nachbarlandkreisen aufgenommen werden.

 

Die Erhöhung der schülerbezogenen Zuschüsse soll die Preissteigerungen seit 2005 ausgleichen. Die für den neuen Träger der Liebfrauenschule beantragte Zusicherung der Finanzierungshilfe für 20 Jahre dient der langfristigen Sicherstellung des Schulbetriebs.

 

Der jährliche Zuschuss wurde bisher für einen Zeitraum von 5 Jahren festgesetzt und sollte auch künftig nicht jährlich angepasst werden.

 


Dem Kreistag wird empfohlen, für das Gymnasium Liebfrauenschule Vechta und das Kolleg St. Thomas der Dominikaner in Vechta ab dem 01.08.2013 bis 31.07.2018 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 550,-- € pro Schüler aus dem Landkreis Vechta zu beschließen und die notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 37.000 € im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung zu stellen. Dem künftigen Träger der Liebfrauenschule wird die Finanzierungshilfe für 20 Jahre zugesichert.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              36

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

758.000 €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  680.000 €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: