Betreff
Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen, Förderung des Landkreises Vechta zur Schaffung von Krippen-/Großtagespflegeplätzen
Vorlage
715/2013
Art
Beschlussvorlage

Seit Jahren wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung von den Städten und Gemeinden mit dem Ziel betrieben, ab Mitte 2013 ausreichend Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen vorzuhalten. Ursprünglich angenommen wurde ein bedarfsgerechtes Angebot, das in etwa die Betreuung von 35 % der unter Dreijährigen abdeckt.

 

Unterstützt wurde der Krippen- und Großtagespflegeausbau ursprünglich durch das Investitionsprogramm RIK des Landes aus dem Jahre 2008 und nach Ausschöpfung dieser Mittel ab 2012 durch das Investitionsprogramm RAT. Da diese Fördermittel zumindest bei notwendigen Neubauten bei weitem nicht kostendeckend waren, wurde die Investitionskostenförderung beginnend ab dem Jahr 2009 durch eine zusätzliche Förderung des Landkreises Vechta von 2.800,00 € je Platz ergänzt. Diese Förderung soll solange erfolgen, bis die seinerzeit vom Kreistag beschlossene Höchstgrenze der Kostenbeteiligung von 2,5 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

 

Nach gegenwärtiger Praxis wurden Ausstattungsgegenstände aus Landkreismitteln nicht bezuschusst, weil die nach dem Investitionsprogramm RIK für Ausstattung vorgesehene Förderung auskömmlich war. Das Investitionsprogramm RAT, das eine weitaus geringere Förderung beinhaltet, sieht dagegen keine Trennung mehr vor zwischen Bau- und Ausstattungsinvestitionen. Aus Sicht der Verwaltung sollte klargestellt werden, dass auch die Landkreisförderung künftig sowohl für notwendige Bauinvestitionen als auch für notwendige Investitionen in Ausstattungsgegenstände verwendet werden kann.

 

Bislang war vorgesehen, dass eine Landkreisförderung sich an der 35 %igen Betreuungsquote der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu orientieren hat. Aufgrund neuester Prognosen geht man davon aus, dass die seinerzeit angenommene Betreuungsquote von 35 % nicht in allen Fällen bedarfsgerecht ist. Seitens des Landes wurde mittlerweile eine Korrektur nach oben auf mindestens 39 % vorgenommen. Insbesondere in städtischen Bereichen wird möglicherweise noch ein höherer Bedarf zu verzeichnen sein. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb auch entgegen der bisherigen Regelung auf eine Deckelung der Landkreisförderung verzichtet werden, wenn die Stadt/Gemeinde plausibel begründet, dass weitergehender Ausbau erforderlich ist.

 

Dem Kreisausschuss wird vorgeschlagen zu beschließen:


Die für Krippen-/Großtagespflegeplätze vorgesehene Investitionskostenförderung gilt sowohl für Bauinvestitionen als auch für die Investitionen in Ausstattungsgegenstände. In begründeten Fällen kann eine Landkreisförderung gewährt werden, wenn mit dem Ausbau die 35 %ige Betreuungsquote überschritten wird.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:  X ja       nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     2,5 Millionen €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

X ja, mit       2,5 Millionen €

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: