Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, Stellwerk Zukunft gGmbH, Falkenrotter Str. 41, 49377 Vechta
Vorlage
714/2013
Art
Beschlussvorlage

Der Träger „Stellwerk Zukunft gGmbH“ hat beim Jugendamt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt.

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

 

  • auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,
  • gemeinnützige Ziele verfolgen,
  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Da nach Prüfung des Jugendamtes all diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird empfohlen, dem Antrag des Trägers „Stellwerk Zukunft gGmbH“, Falkenrotter Str. 41, 49377 Vechta, stattzugeben.


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, „Stellwerk Zukunft gGmbH“, Falkenrotter Str. 41, 49377 Vechta, als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja    X nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):      

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: