Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Vechta
Vorlage
580/2011
Aktenzeichen
386131-VOR
Art
Beschlussvorlage

Sofern eine Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 des Nds. Rettungsdienstgesetzes ( NRettDG) nicht zustande kommt, kann der Landkreis Vechta nach § 16 NRettDG von den Benutzern des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz erheben.

 

Sofern der Landkreis Vechta sich mit den Kostenträgern bis zur Kreistagssitzung am 22.12.2011 nicht im Wesentlichen über die Gesamtkosten 2012 verständigt, soll auf Grund der kumulierten Unterdeckungen der letzten Jahre zum 01.01.2012 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Vechta (Rettungsdienstgebührensatzung) in Kraft treten.

 

Die Gebührenberechnung beruht auf den Plankosten 2012 sowie den kumulierten Unterdeckungen der letzten Jahre und den erwarteten Einsatzzahlen. Gebührenschuldner einer Rettungsdienstleistung, die einem gesetzlich Krankenversicherten gegenüber erbracht wurde, ist nicht die Krankenkasse, sondern der Versicherte selbst. Die Gebühr wäre bei Inkrafttreten der Satzung somit durch Gebührenbescheid festzusetzen.

 

Die Satzung gilt nur solange zwischen dem Landkreis als Träger des Rettungsdienstes und den Kostenträgern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung eine wirksame Entgeltvereinbarung gem. § 15 NRettDG nicht besteht.

Ein Entwurf der Satzung liegt an.


Dem Kreistag wird empfohlen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Vechta zu beschließen, sofern keine Einigung mit den Kostenträgern über die notwendigen Gesamtkosten 2012 erzielt wurde.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              32

Produkt (PSP/KST):  P1.32.03.127001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  Kostendeckung 2012

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: