Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2009 geprüft und im Prüfbericht vom
07.07.11 nachfolgende Bestätigungsvermerke erteilt:
Landkreis Vechta (Kernhaushalt)
„Auf Grund der durch die Prüfung in
Stichproben gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass der erste
Jahresabschluss des Landkreises Vechta zum 31.12.2009 den gesetzlichen
Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Landkreises Vechta.
Das RPA hat keine Bedenken, dass der
Kreistag des Landkreises Vechta über den Jahresabschluss 2009 beschließt sowie
dem Landrat für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung erteilt.“
Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer
(Regiebetrieb)
„Auf Grund der durch die Prüfung in
Stichproben gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass der erste
Jahresabschluss des JFZ zum 31.12.2009 den
gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-
und Schuldenlage des JFZ.
Das RPA hat keine Bedenken, dass der
Kreistag des Landkreises Vechta über den Jahresabschluss 2009 beschließt sowie
dem Landrat für das Haushaltsjahr 2009 die
Entlastung
erteilt.“
Aus dem Jahresabschluss 2009
sind die folgenden Wirtschaftsergebnisse zu entnehmen:
1. Überschuss aus dem ordentlichen
Ergebnis
8.815.572,46 €
2. Überschuss aus dem
außerordentlichen Ergebnis 3.521,63 €
3. Fehlbetrag des Jugend- und
Freizeitzentrums am Dümmer
8.538,06 €
Der vollständige Bericht und die
Stellungnahme der Verwaltung können nach vorheriger telefonischer Absprache
(Telefon 04441/8981410) eingesehen werden bzw. sind der Vorlage beigefügt (nur in elektronischer Form).
Dem Kreistag wird empfohlen zu
beschließen:
Die Jahresabschlüsse 2009 des
Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird Entlastung erteilt.
Der sich aus der Ergebnisrechnung
des Landkreises Vechta ergebende Überschuss in Höhe von 8.815.572 ,46 wird der
„Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und 3.521,63 € wird
der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.
Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes
Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Fehlbetrag in Höhe von 8.538,06
€ wird durch Entnahme aus der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses“ gedeckt.