Die Gemeinde Goldenstedt hat beantragt, die o. g. Landschaftsschutzverordnung im Bereich Lutten zu ändern. Sie beabsichtigt, im Bereich östlich der Timpner Str. eine gewerbliche Baufläche für eine erforderliche Erweiterung der Möbelfabrik Georg Meyer, Goldenstedt auszuweisen. Die planungsrechtliche Absicherung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Die Entwicklungsziele des Plangebietes sind nicht mit den Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung vereinbar. Deshalb soll einer Herausnahme dieser Fläche aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes erfolgen.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Gemeinden Visbek und Goldenstedt sowie der Stadt Vechta –Landschaftsschutzgebiet Nr. 2 bis 29- vom 17. Juli 1980, hier: Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Freesenholz, Stubbenkamp, Wetschenholz, Holtershagen, Buchholz, Breitenbach, Herrenholz, Arkeburg und Buchhorst“, wird in der als Entwurf vorliegenden Fassung beschlossen.