Betreff
Errichtung einer Oberschule in der Gemeinde Holdorf (540/2011)
Vorlage
540/2011
Aktenzeichen
4010
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Holdorf hat gebeten, zum 01.08.2012

 

a)      die Haupt- und Realschule Holdorf aufzuheben,

 

b)      eine Oberschule zu errichten,

 

c)      der Übertragung der Schulträgerschaft der Oberschule auf die Gemeinde Holdorf zuzustimmen,

 

d)      60 % der laufenden Sachkosten der Oberschule durch den Landkreis zu tragen,

 

e)      die Schülerbeförderung für die Ganztagsangebote der Oberschule durch den Landkreis zu gewährleisten.

 

Das Land Niedersachsen hat durch Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2011 die Oberschule als neue Schulform eingeführt, die anstelle der Haupt- und Realschulen in den Jahrgängen 5 bis 10 geführt werden kann. In der Oberschule können die Schülerinnen und Schüler schulzweigbezogen (Haupt- oder Realschüler), kursdifferenziert oder jahrgangsbezogen unterrichtet werden. Es kann der Hauptschul- oder Realschulabschluss erworben werden. Jede Oberschule hat dazu ein Schulkonzept zu erstellen. Der Schulleiter Manfred Petter wird das Konzept für die geplante Oberschule Holdorf, das einen jahrgangsbezogenen und kursdifferenzierten Unterricht vorsieht, vorstellen. Durch die Oberschule soll den Schülerinnen und Schülern eine Option auf einen höchstmöglichen Bildungsabschluss angeboten werden, außerdem beinhaltet die Oberschule eine verbesserte Lehrerversorgung.

 

Schulträger oberhalb der Grundschulen sind nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes grundsätzlich die Landkreise. Die Schulträgerschaft kann auf die Städte und Gemeinden übertragen werden mit der Folge, dass der Landkreis weiterhin einen zu vereinbarenden Anteil an den laufenden Schulsachkosten zwischen 50 % und 80 % zu tragen hat. Im Landkreis Vechta wurde die Schulträgerschaft für die Haupt- und Realschulen in den 80er und 90er Jahren auf alle Städte und Gemeinden übertragen mit einem vereinbarten Anteil des Landkreises an den laufenden Schulsachkosten in Höhe von 60 %. Dieser Anteil sollte unverändert auf die Oberschule Holdorf übertragen werden, um eine Gleichbehandlung mit den anderen Städten und Gemeinden zu gewährleisten. Der Kostenanteil für die Haupt- und Realschule Holdorf betrug im Haushaltsjahr 2010 195.000,-- €.

 

Das Konzept für die Oberschule Holdorf sieht eine verpflichtende Ganztagsschule an zwei Wochentagen vor. Im Rahmen der Schülerbeförderung werden an den betreffenden Tagen nachmittags Busfahrten erforderlich sein. Die Schülerbeförderungskosten für das Haushaltsjahr 2010 betrugen für die Gemeinde Holdorf 53.000,-- €. Für die Teil-Ganztagsschule werden voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von 19.000,-- € jährlich entstehen. Weitere Schülerbeförderungskosten für zusätzliche Fahrten und freiwillige Angebote werden vom Landkreis nicht übernommen.


Dem Kreistag wird empfohlen, der Aufhebung der Haupt- und Realschule Holdorf, der Errichtung einer Oberschule Holdorf, der Übertragung der Schulträgerschaft für die Oberschule auf die Gemeinde Holdorf, der unveränderten Übernahme der laufenden Schulsachkosten der Oberschule Holdorf in Höhe von 60 % und der Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die verpflichtenden Ganztagsangebote der Oberschule Holdorf durch den Landkreis Vechta zuzustimmen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              36 / WFÖ

Produkt (PSP/KST):  P1.36.03.212001, 215001, P1.80.00.241001

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

0,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

19.000 € zusätzlich

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: