Betreff
Änderung Abfallgebührensatzung
Vorlage
539/2011
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) gem. § 12 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) mit der Festsetzung und Einziehung der Abfallgebühren beauftragt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist diese Beauftragung zusätzlich um die damit verbundenen einzelnen Tätigkeiten nach § 12 Abs. 1 NKAG zu ergänzen.

 

Die Verwaltung wird berichten.


Dem Kreistrag wird empfohlen, die 10. Änderung der Abfallgebührensatzung zu beschließen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):       

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: