Betreff
Änderung Abfallgebührensatzung
Vorlage
539/2011
Art
Beschlussvorlage
Der Landkreis Vechta hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) gem. § 12 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) mit der Festsetzung und Einziehung der Abfallgebühren beauftragt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist diese Beauftragung zusätzlich um die damit verbundenen einzelnen Tätigkeiten nach § 12 Abs. 1 NKAG zu ergänzen.
Die Verwaltung wird berichten.
Dem Kreistrag wird empfohlen, die 10. Änderung der Abfallgebührensatzung zu beschließen.