Betreff
Zuschuss an die Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau e. V. zu den Kosten der Fenstererneuerung im Rahmen der Gebäudesanierung bei der Liebfrauenschule Vechta (519/2011)
Vorlage
519/2011
Aktenzeichen
405010
Art
Beschlussvorlage

Die Schwestern Unserer Lieben Frau haben beantragt, zu den Kosten der Fenstererneuerung im Rahmen der Gebäudesanierung bei der Liebfrauenschule Vechta einen Zuschuss zu gewähren. Es werden Kosten in Höhe von 14.500,-- € erwartet.

 

Seit 2006 hat der Orden in Teilabschnitten bei der Liebfrauenschule eine umfangreiche Gebäudesanierung durchgeführt: 2006 wurde die Gebäudefassade an der Nord- und Südseite saniert, 2008 erfolgte die Sanierung des Ost-Traktes, im Jahre 2009 wurde der Schulhof umgebaut. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden in den Jahren 2009 / 2010 zudem verschiedene überwiegend energetische Baumaßnahmen durchgeführt. Unter anderem erfolgte der Austausch von 13 alten Fensterelementen. Die dringend notwendige Erneuerung von weiteren 11 Fensterelementen, die noch aus den sechziger Jahren stammen, musste aufgrund nicht ausreichender finanzieller Mittel zurückgestellt werden. Der Austausch soll nun in den Sommerferien nachgeholt werden. Mit der jetzt beabsichtigten Erneuerung dieser Fenster ist die Gebäudesanierung beendet.

 

Der Landkreis hat sich bisher wie folgt an den Kosten der Gebäudesanierung der Liebfrauenschule beteiligt:

 

Im Haushaltsjahr 2006 wurde dem Orden für die Sanierung der Gebäudefassade an der Nord- und Südseite (Gesamtkosten 127.000 €) einen Zuschuss in Höhe von 27.000 € gewährt.

Im Haushaltsjahr 2008 erhielt der Orden für die Gebäudesanierung des Ost-Traktes (Gesamtkosten 275.000 €) einen Landkreiszuschuss in Höhe von 75.000 €.

Zudem gewährte der Landkreis im Haushaltsjahr 2009 einen Zuschuss zum Schulhofumbau (Gesamtkosten 160.000 €) in Höhe von 20.000 €.

 

Der Orden erhält für die Liebfrauenschule einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Schüler. In diesem Betrag ist grundsätzlich der Aufwand für Gebäudeunterhaltung eingerechnet.



 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:              36

Produkt (PSP/KST):  I1.36

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

4.800,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: