Betreff
Teilverlegung der Vördener Straße K 276 in Neuenkirchen
Vorlage
489/2011
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Neuenkirchen – Vörden soll die bisher bestehende Aufmündung der „Vördener Straße“ (K 276) auf die Straße „Am Stickteich“  (L 76) durch eine direkte Anbindung an den für die Erschließung des Niedersachsenparks neu gebauten Kreisverkehr ersetzt werden (siehe Anlage).

 

Die vorhandene Aufmündung der K 276 auf die L 76 ist wegen der problematischen Sichtverhältnisse und einer  spitzwinkeligen Trassenführung  unfallmäßig zwar immer wieder auffällig, aber kein Unfallschwerpunkt. Die Kosten für die Umlegung sind daher von der Gemeinde Neuenkirchen – Vörden zu übernehmen.

 

Als erste Maßnahme soll die direkte Einbindung an den Kreisverkehr gebaut werden. Hierfür ist eine Vorwegvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, der Gemeinde Neuenkirchen – Vörden und dem Landkreis über die beabsichtigte spätere Aufstufung des neuen Abschnittes zu einer Kreisstraße  abzuschließen

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme zweckmäßig. Eine direkte Anbindung der Kreisstraße über einen Kreisverkehr ist für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sicherer als über die bisherige Anbindung. Weiterhin ist auch der Durchführung des Betriebsdienstes, wie Streu- und Mäharbeiten, einfacher, da auch die neue Kreisstraße K 149 direkt an diesem Kreisel angeschlossen ist.


Für die beabsichtigte neue Anbindung der K 276 auf die L 76 an den Kreisverkehrsplatz L 76/K 149 wird mit dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden eine Vorwegvereinbarung über die beabsichtigte spätere Aufstufung des neuen Abschnittes zur Kreisstraße abgeschlossen. Alle  Kosten für den Bau des neuen Abschnittes und die Ablösung sind von der Gemeinde Neuenkirchen – Vörden zu tragen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):       

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: