Betreff
Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS)
Vorlage
487/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Seit Ende 2009 regelt die so genannte RPS 2009  Anforderungen an passive Fahrzeugrückhaltesysteme. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Durch Fahrzeugrückhaltesysteme (Schutzplanken) sollen z.B. Fahrzeuginsassen vor schweren Folgen infolge Abkommens von der Fahrbahn, z.B. bei einem Absturz oder vor dem Anprall an Bäumen geschützt werden.

Vorwiegend regelt die Richtlinie die Anforderungen an den Bau von passiven Rückhaltesystemen, z.B. Schutzplanken. Daneben wird aber auch geregelt, welchen Abstand Hindernisse in Abhängigkeit der zulässigen Geschwindigkeit haben müssen, ohne dass eine Schutzeinrichtung vorgesehen werden muss.

Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 – 100  km/ ist ein Bereich von 7,5 m und bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 – 70 km/h eine Abstand von 4,5 m freizuhalten.

 

Niedersachsen nimmt nach einer Studie des ACE mit 95 Toten auf 1.000 km Landstraße bundesweit den traurigen  Spitzenplatz ein. Bei über 40 % handelt es sich um so genannte Baumunfälle.

 

Das Land Niedersachsen hat daher die Einhaltung  der Richtlinie beim Aus- und Umbau von Landesstraßen bei zulässigen Geschwindigkeiten von über 50 km/h  verbindlich eingeführt. Für den Bereich der Bundesstraßen liegt ein Einführungserlass ebenfalls seit Ende 2010 vor. Bestehende Straßen haben, sofern keine Unfallauffälligkeiten auftreten, zunächst Bestandsschutz. Sie müssen also nicht nachgerüstet werden.

 

Für den kommunalen Bereich hat das Land die Einhaltung der RPS 2009 für alle geförderten Maßnahmen ebenfalls verbindlich vorgeschrieben. Bei nicht geförderten kommunalen Maßnahmen ist aber auch aus Haftungsgründen die Richtlinie  grundsätzlich einzuhalten. Ob im Einzelfall wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse, z.B. einer sehr geringen Verkehrsbelastung, davon abgewichen werden kann, ist unter Beteiligung der Verkehrskommission im konkreten Einzelfall zu beraten und zu beschließen.