Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Trenkampsbach (481/2011)
Vorlage
481/2011
Aktenzeichen
663005
Art
Beschlussvorlage

Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über  § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Bis spätestens 2013 sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und selbstständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes. Die untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse und stellt das Benehmen mit dem NLWKN her. In förmlichen Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die  Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach § 36, Abs. 1 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) ist diese Verordnungen vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekanntzumachen.

 

Am 17.08.2010 wurden die entsprechenden Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet für den Trenkampsbach in den Städten Dinklage und Lohne vom NLWKN vorgelegt.

 

Die Unterlagen haben in den betroffenen Städten Dinklage und Lohne sowie im Landkreis Vechta ausgelegen. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Die vorgebrachten Einwendungen wurden erörtert. Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Entscheidungsgründe unterrichtet.

Der Verordnungstext für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Trenkampsbach ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.


Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Trenkampsbach in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):       

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

     

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit       

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: