Betreff
Zuschuss an die freien Träger für die Arbeit mit arbeitslosen Jugendlichen - Jugendwerkstätten
Vorlage
479/2011
Aktenzeichen
502330
Art
Beschlussvorlage

Das Land Niedersachsen fördert anteilig nach Maßgabe der Richtlinien vom 25.11.2010 mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Arbeit der Jugendwerkstätten, um individuell beeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung zu ermöglichen, sowie ihre soziale Integration zu verbessern.

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (max. 75 %) als Projektförderung gewährt. Voraussetzung ist, dass mindestens 16 Teilnehmerplätze vorgehalten werden, grundsätzlich maximal drei Arbeitsbereiche vorhanden sind, mit den Leistungsträgern des SGB II, SGB III und SGB VIII kooperiert wird und qualifiziertes, festangestelltes Bildungs- und Beratungspersonal (mindestens: 1 Sozialpädagoge, 2 Meister) vorgehalten wird.

 

Damit will das Land die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII unterstützen und die Leistungen des SGB III und des SGB II ergänzen.

 

Die Jugendwerkstätten sollen ausdrücklich auch junge Menschen ohne Leistungsbezug nach SGB II oder ohne Ansprüche nach SGB III in ihre Angebote mit einbeziehen.

 

Außerdem können in Jugendwerkstätten auch Schülerinnen und Schüler mit fehlender Lernmotivation durch die Nutzung alternativer außerschulischer Lernorte in Einzelfällen sozial, schulisch und beruflich wiedereingegliedert werden.

 

 

Im Landkreis Vechta gibt es drei Jugendwerkstätten:

 

  • Jugendwerkstatt der Diakonie in Damme
  • Jugendwerkstatt des Caritas Sozialwerkes in Lohne
  • Jugendwerkstatt des BDKJ in Vechta.

 

Die Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta halten zur Zeit insgesamt 80 Plätze mit unterschiedlichen Gewerken vor. Innerhalb eines Jahres werden über 200 Jugendliche beschäftigt und betreut.

 

In den Jugendwerkstätten erfahren die Teilnehmer durch eine qualifizierte Beschäftigung, den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und die Strukturierung des Tagesablaufes eine Stabilisierung und werden pädagogisch betreut, damit eine Vermittlung in Arbeit und Ausbildung erfolgreich gelingen kann. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes werden die einzelnen Schritte in einem Förderplan dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Neben 36 Plätzen (12 je Jugendwerkstatt) die vom SGB II Träger im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mitfinanziert werden (z.Zt.: 33 Plätze besetzt), gibt es in den Jugendwerkstätten 11 Ausbildungsplätze  für Jugendliche (alle besetzt), die aufgrund der persönlichen Situation eine Ausbildung in einem normalen Betrieb ohne intensive sozialpädagogische Begleitung nicht erfolgreich beenden würden.

 

Die restlichen Plätze werden von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ohne Ansprüche nach SGB II oder SGB III genutzt, sowie in Absprache mit verschiedenen Schulen für Schulverweigerer bzw. Schülern mit fehlender Lernmotivation. Durchgehend stehen die Jugendwerkstätten auch für die Beschäftigung, Begleitung und Beratung von Jugendlichen der Jugendgerichtshilfe die gemeinnützige Arbeitsauflagen erfüllen müssen (ca. 100 bis 120 Personen jährlich) zur Verfügung.

 

Für einen Teil dieser Jugendlichen entwickelt  die Jugendwerkstatt nach Beendigung der Arbeitsauflagen durch eine reguläre Teilnahme eine berufliche Perspektive.

 

Der Gesamtetat aller drei Jugendwerkstätten zusammen liegt bei ca. 1,1 Mio. Euro. Über ESF- und Landesmittel findet eine Förderung von max. 3 x 165.000 Euro (75 % - Finanzierung) – 495.000 Euro) für 3 x 16 = 48 Plätze statt. Über Arbeitsgelegenheiten (AGH´s) kommen bei Vollbelegung vom Jobcenter max. 3 x 42.000 Euro (126.000 Euro) hinzu. Über das ESF-Förderprogramm und über die AGH´s werden nur Jugendliche gefördert, die einen Anspruch nach dem SGB II besitzen.

 

Nicht finanziert sind z.B. die Ausstattung und Einrichtung der Jugendwerkstätten, anstehende Investitionen und insbesondere die Beschäftigung von Jugendlichen, die keinen Anspruch nach dem SGB II besitzen oder Angebote, die nicht unter die Förderrichtlinien fallen (z.B. Ausbildung).

 

Der Eigenanteil bei der ESF-/Landesförderung beträgt 3 x 55.000 Euro = 165.000 Euro.

 

Mit diesem Eigenanteil sind zusammen ca. 480.000 Euro an zusätzlichen Mitteln für die drei Jugendwerkstätten aufzubringen, um den Etat zu decken. Dieser Betrag wird durch Eigenmittel, Spenden, Stiftungen, Einnahmen durch hergestellte Leistungen und kommunale Mittel sichergestellt.

 

Der Landkreis Vechta hat von 2008 bis 2010 die Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta mit jährlich 35.000 Euro unterstützt.

 

Die Mittel des Landkreises wurden bisher und sollen auch künftig wie folgt vorrangig verwandt werden für:

 

  • notwendige anteilige Kofinanzierung der ESF-Landesmittel
  • Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer der Jugendwerkstatt, die keine Ansprüche nach SGB II haben (Analog: Arbeitsgelegenheit, 1,50 je Stunde)
  • Kosten für notwendige Qualifizierungsmodule ( z.B. Maschinenschein) für Teilnehmer der Jugendwerkstatt die keine Ansprüche nach SGB II haben
  • anteilige Kosten für Ausbildungsplätze für Jugendliche die im Anschluss an der Beschäftigung eine sozialpädagogisch begleitete Ausbildung innerhalb der Jugendwerkstatt beginnen
  • Kosten für innovative Angebote (Persönlichkeitsstabilisierende Maßnahmen, Antiaggressionstraining, Jugendwohnbetreuung, Gesundheitsvorsorge, Ernährungsberatung)

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit hat mit Schreiben vom 17.12.2010 beantragt, die Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta für die EU-Förderperiode 2011 bis 2013 jährlich weiterhin mit insgesamt 35.000 Euro zu fördern.


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Der Landkreis Vechta unterstützt die Arbeit der freien Träger mit arbeitslosen Jugendlichen in den Jugendwerkstätten im Landkreis Vechta in den Jahren 2011 bis 2013 weiterhin jährlich mit 35.000 Euro.


 

Finanzielle Auswirkungen:   ja     nein

 

 

Teilhaushalt:                   

Produkt (PSP/KST):                                  P1.50.01.311110.001/433100

 

 

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten):

 

 

35.000,00 €

 

 

Jährliche Folgekosten:

 

 

 

35.000,- €

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 

 ja, mit  35.000 Euro

 nein

 

 

Investition:                             ja      nein

 

 

Nutzungsdauer: