Das Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept für die Kreisfeuerwehr im Landkreis Vechta wurde 2021/2022 vom Kreistag beschlossen und mit einem Budget für Fahrzeugbeschaffungen ausgestattet.
Das definierte Ziel im Bereich Elektromobilität war das „Sichere Abkühlen der Hochleistungsbatterie“.
Vorschlag des Gutachters war die Anschaffung eines AB Havarie, ein Abrollbehälter zum Ablöschen von Lithium-Ionen-Batterien mit integrierter maschineller Zugeinrichtung zum Aufnehmen des havarierten Fahrzeuges. Im Anschluss wird der wasserdichte AB mit Wasser geflutet.
Aktuell gibt es keine Richtlinie, weder vom Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA), vom ADAC noch vom Bund.
In einer vom Landkreis einberufenen Arbeitsgruppe „Havarie“ – besetzt u.a. mit dem Leiter der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und den Kreisbrandmeistern (KBMs und Stv.) bestand Einigkeit, dass ein AB Havarie nach heutigem Sachstand nicht die Ideallösung ist und ein Fluten nur in absoluten, gut begründeten Ausnahmefällen geboten ist. Eine Lösung wäre die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister.
Also mit einem Fachunternehmen, das uns unterstützt, den Zustand des Akkus zu beurteilen und den Transport von der Einsatzstelle zur Verwertung bzw. die Reparatur zu regeln sowie ggf. den Transport zum Fachbetrieb und das Abstellen auf einer geeigneten, gesicherten Abstellfläche zu organisieren.
Zur Gefahrenabwehr wird zudem eine gesicherte Ruhefläche für kritische Elektro- und Hybridfahrzeuge für erforderlich gehalten.
Die Fa. CAR-Service Schlarmann bietet sich als
Dienstleister an und ist bereit eine „Decke“ zum Preis von ca. 35.000 € zu
beschaffen sowie eine „Sichere Abstellfläche“ auf dem Betriebsgelände zu
errichten.
Es ist geplant mit der Firma einen
Dienstleistungsvertrag abzuschließen und die ausgebildeten Dienstleister bei
Bedarf bei vorher festgelegten Einsatzindikationen über die ELS alarmieren zu
lassen.
Auf der Kalkulationsgrundlage einer monatlichen Miete von 400 € und einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird vorgeschlagen, einen Zuschuss von 19.200 € an die Firma zu zahlen.
„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, aus Mitteln des für die Jahre 2022 – 2031 schon beschlossen Budgets für das Beschaffungsprogramm auf der Grundlage des Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzeptes nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages einen Zuschuss in Höhe von 19.200 € zu zahlen.“