Betreff
Einsatzkonzept Havarie (816/2024)
Vorlage
816/2024
Aktenzeichen
385123 - VOR
Art
Beschlussvorlage

Das Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept für die Kreisfeuerwehr im Landkreis Vechta wurde 2021/2022 vom Kreistag beschlossen und mit einem Budget für Fahrzeugbeschaffungen ausgestattet.

Das definierte Ziel im Bereich Elektromobilität war das „Sichere Abkühlen der Hochleistungsbatterie“.

Vorschlag des Gutachters war die Anschaffung eines AB Havarie, ein Abrollbehälter zum Ablöschen von Lithium-Ionen-Batterien mit integrierter maschineller Zugeinrichtung zum Aufnehmen des havarierten Fahrzeuges. Im Anschluss wird der wasserdichte AB mit Wasser geflutet.

 

Aktuell gibt es keine Richtlinie, weder vom Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA), vom ADAC noch vom Bund.

 

In einer vom Landkreis einberufenen Arbeitsgruppe „Havarie“ – besetzt u.a. mit dem Leiter der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und den Kreisbrandmeistern (KBMs und Stv.) bestand Einigkeit, dass ein AB Havarie nach heutigem Sachstand nicht die Ideallösung ist und ein Fluten nur in absoluten, gut begründeten Ausnahmefällen geboten ist. Eine Lösung wäre die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister.

Also mit einem Fachunternehmen, das uns unterstützt, den Zustand des Akkus zu beurteilen und den Transport von der Einsatzstelle zur Verwertung bzw. die Reparatur zu regeln sowie ggf. den Transport zum Fachbetrieb und das Abstellen auf einer geeigneten, gesicherten Abstellfläche zu organisieren.

 

Zur Gefahrenabwehr wird zudem eine gesicherte Ruhefläche für kritische Elektro- und Hybridfahrzeuge für erforderlich gehalten.

 

Die Fa. CAR-Service Schlarmann bietet sich als Dienstleister an und ist bereit eine „Decke“ zum Preis von ca. 35.000 € zu beschaffen sowie eine „Sichere Abstellfläche“ auf dem Betriebsgelände zu errichten.

 

Es ist geplant mit der Firma einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen und die ausgebildeten Dienstleister bei Bedarf bei vorher festgelegten Einsatzindikationen über die ELS alarmieren zu lassen.

 

Auf der Kalkulationsgrundlage einer monatlichen Miete von 400 € und einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird vorgeschlagen, einen Zuschuss von 19.200 € an die Firma zu zahlen.


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, aus Mitteln des für die Jahre 2022 – 2031 schon beschlossen Budgets für das Beschaffungsprogramm auf der Grundlage des Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzeptes nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages einen Zuschuss in Höhe von 19.200 € zu zahlen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       I .320052.510.122     

Produkt (PSP/KST):                 

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: 4 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

19.200 €

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2024  für das Fahrzeug – und 
 nein                                                  Einsatzmittelkonzept