Betreff
Bericht über die Kosten des Rettungsdienstes und zur Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern (810/2024)
Vorlage
810/2024
Aktenzeichen
386132 - VOR
Art
Mitteilungsvorlage

Der Landkreis Vechta als Träger des Rettungsdienstes ermittelt nach § 14 Abs. 1 Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Plankosten) des Rettungsdienstes und hat gemäß § 15 NRettDG mit den Kostenträgern, d.h. den Krankenkassen, auf der Grundlage der ermittelten Plankosten die notwendigen Gesamtkosten zu vereinbaren.

 

Grundlage der Plankosten ist der Bedarfsplan des Landkreises Vechta gem. § 4 Abs.6 NRettDG, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll.

 

Der Landkreis Vechta hat sich für das Jahr 2023 im Frühsommer mit den Kostenträgern auf ein vorläufiges Budget geeinigt. Gegenüber den Kostenträgern ist damit kein Istkosten- Nachweis erforderlich. Die zwischen den Kostenträgern und dem Landkreis Vechta vereinbarten Gesamtkosten für 2023 belaufen sich auf 12.922.979 €.

 

Strittig sind noch die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle in Höhe von insgesamt 339.802 € – bedingt u.a. durch die Personalaufstockung und Abschreibungen für Neuinvestitionen in die Einsatzleittechnik.

 

Zu den strittigen Kosten der Einsatzleitstelle hat der Landkreis Vechta im Dezember 2021 einen Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens nach § 18 Abs.4 NRettDG gestellt.

Gegen den Schiedsstellenbeschluss SV 01/2022 hat der Landkreis Vechta am 05.12.2022 Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben.

 

Die Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern wurde zum 01.06.2023 abgeschlossen. Grundlage für die Entgeltkalkulation waren die als Budget vereinbarten Gesamtkosten 2023 sowie die kumulierte Überdeckung zum 31.12.2022.

 

An Entgelten wurden im Jahr 2023 Erlöse von 10.625.425,40 € gebucht. In 2023 ergibt sich somit eine aufgrund der hohen Überdeckung der Vorjahre beabsichtigte Unterdeckung von 2.297.553,6 €.

 

Unter Berücksichtigung der kumulierten Überdeckung zum 31.12.2022 in Höhe von 3.131.078,41 € ergibt sich ein vorzutragendes Betriebsergebnis in Höhe von insgesamt 833.524,81€ Überdeckung zum 31.12.2023.

 

Für 2024 wurde noch kein vorläufiges Gesamtkostenbudget vereinbart, da die Kostenträgerverhandlungen durch die Krankenkassen mehrmals abgesagt wurden. Strittig sind weiter die erhöhten Kosten der Einsatzleitstelle.

Die Schiedsstelle hatte in ihrem Beschluss Kosten in Höhe von 730.303 € als wirtschaftliche Kosten der Einsatzleitstelle anerkannt. Der Landkreis hat für 2024 Kosten in Höhe von 1.124.576 € beantragt.

 

Die Entgelte für die Bereiche Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport, Notarztdienst und das Projekt Gemeindenotfallsanitäter werden jährlich auf der Grundlage der jeweils anfallenden Kosten, des vortragbaren Ergebnisses und der erwarteten Einsatzleistung neu kalkuliert.

 

Der Jahresabschluss 2023 und das vorläufige Budget 2024 sowie die Inhalte der Vereinbarung und die Entwicklung der Entgeltsätze werden in der Sitzung vorgestellt.