Betreff
Haushaltsplan 2024; Schlüsselzuweisung 2024 (791/2024)
Vorlage
791/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Entsprechend der Eckdaten 2024 (703/2023) sind die Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben im Haushaltsplan 2024 (728/2023) mit 40,1 Mio. EUR veranschlagt worden. In der Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2023 erläuterte Kreisrat Holger Böckenstette, dass nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen des Landesstatistikamtes Niedersachsen (LSN) die Schlüsselzuweisungen deutlich niedriger als geplant ausfallen und 34 Mio. EUR betragen.

 

Nach Bekanntgabe der endgültigen Berechnungsgrundlagen durch das LSN am 02.04.2024 und Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport über die Verschlechterung der Steuerverbundabrechnung (Abrechnung des kommunalen Finanzausgleiches 2023) um 93 Mio. EUR wird es zu einer weiteren Verringerung der Schlüsselzuweisung für den Landkreis Vechta kommen. Die Schlüsselzuweisung verringert sich von 34,3 Mio. EUR auf einen Betrag von 33,4 Mio. EUR.

 

Als Hintergrund für die Verschlechterung werden geringer als erwartete Steuereinnahmen (insbesondere Grunderwerbsteuer) des Landes im 4. Quartal 2023 angegeben.

 

Für den Landkreis Vechta führt die geringere Schlüsselzuweisung zu einem höheren Fehlbetrag im Haushaltsplan 2024.

 

Die gegenüber dem Vorjahr deutlich geringere Schlüsselzuweisung für Kreisaufgaben ist auf die um 11,1 Prozent gestiegene Steuerkraft im Landkreis Vechta zurück zu führen. Die Zuwachsrate der landesweiten Steuerkraft liegt mit 5,1 Prozent deutlich darunter.

 

Der Festsetzungsbescheid des LSN wird ab dem 08.04.2024 erwartet, so dass dann die Kreisumlagefestsetzungen erfolgen können.