Betreff
Neuaufnahme eines Kommunalkredites (777/2024)
Vorlage
777/2024
Aktenzeichen
205010 2024
Art
Mitteilungsvorlage

Gem. § 7 der Richtlinie des Landkreises Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten ist der Kreistag über aufgenommene Investitionskredite zu unterrichten.

In der genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Gesamtbetrag für vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen der Kernverwaltung i.H.v. 28.700.000 EUR festgesetzt worden. Die Kreditermächtigung ist bisher mit 7,5 Mio. EUR (660/2023) und 7,5 Mio. EUR (730/2023) in Anspruch genommen worden.

Aufgrund der Liquiditätslage ist es erforderlich geworden, für die begonnenen Investitions-maßnahmen der Kernverwaltung einen weiteren Investitionskredit aufzunehmen.

 

Bei der Auswahl unter mehreren Angeboten nach Ausschreibung wurde auf Wirtschaftlichkeit und Laufzeit der Zinsbindung abgestellt. Der Zuschlag ist am 27.02.2024 durch den Ersten Kreisrat auf das Angebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Günther-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover erteilt worden.

 

Die Kreditkonditionen lauten wie folgt:

Darlehenshöhe:                13.700.000 EUR

Valuta:                                  05.03.2024

Zinssatz:                               3,35 %

Tilgung:                3 % p.a. der Darlehenssumme zuzüglich ersparter Zinsen

Zinsbindungsfrist:            (Gesamtlaufzeit, bis 30.09.2046)

Auszahlungskurs:             100%