Betreff
Bericht zur Einrichtung des zweiten Standortes Wissenswerkstatt in Vechta und Gründung des Fördervereins MINT (770/2024)
Vorlage
770/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Der Kreistag hat am 14.12.2023 die Finanzierung der Einrichtung eines zweiten Standortes der Wissenswerkstatt in Vechta beschlossen.

Danach wird der Landkreis Vechta Mitglied im Verein „Wissenswerkstatt Metropolregion Nordwest e.V.“ und richtet in Zusammenarbeit mit dem Verein und der Stadt Vechta einen zweiten Standort der Wissenswerkstatt in Vechta, in der Geschwister-Scholl-Schule, Driverstraße 12, ein.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die Finanzierung der Einrichtungskosten und der jährlichen Betriebskosten des zweiten Standortes der Wissenswerkstatt in Vechta mit finanzieller Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Wirtschaftsunternehmen zu organisieren. Dabei sollen jährlich ca. ein Drittel der Betriebskosten über den Haushalt des Landkreises Vechta finanziert werden.

Zur Umsetzung des Beschlusses kann der folgende Sachstand mitgeteilt werden:

Im Haushalt des Landkreises Vechta wurden die beschlossenen 100.000 € zur Finanzierung des einen Drittels der Durchschnittskosten für den Betrieb der Wissenswerkstatt am Standort in Vechta eingeplant.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden sich ebenfalls mit einem Drittel der Durchschnittskosten an dem Betrieb des zweiten Standortes beteiligen.

Insgesamt 18 Wirtschaftsunternehmen haben sich bis jetzt bereit erklärt, sich an den Betriebskosten zu beteiligen, so dass auch das letzte Drittel der Betriebskosten finanziert werden kann.

Am 12.12.2023 hat von Seiten der Wirtschaftsunternehmen die Gründungsversammlung eines Fördervereins für diesen Zweck stattgefunden.

Der Verein trägt den Namen: „Förderverein MINT-Bildung und Erziehung im Landkreis Vechta“.

Die Beantragung der Aufnahme im Vereinsregister und die anschließende Feststellung der Gemeinnützigkeit des Fördervereins sind veranlasst worden.

Der Vorstand des Vereins hat seine Arbeit aufgenommen. Zur ersten Mitgliederversammlung wurde eingeladen.

Von Seiten des Landkreises Vechta wurde ein Aufnahmeantrag in den Trägerverein „Wissenswerkstatt Metropolregion Nordwest“ gestellt. Als Mitgliedsbeitrag des Landkreises ist die Einbringung des im Haushalt zur Verfügung gestellten ein-Drittel-Betriebskostenanteils in Höhe von 100.000 € vorgesehen.

Auch die Stadt Vechta plant einen Antrag auf Aufnahme in den Trägerverein zu stellen und wird das weitere Drittel der Betriebskosten als Vertretung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Mitgliedsbeitrag einbringen. (Die Kommunen zahlen ihren Anteil an die Stadt Vechta.)

Von Seiten der Wirtschaftsunternehmen wird ein Vertreter des Fördervereins die Mitgliedschaft im „Trägerverein Wissenswerkstatt Metropolregion Nordwest“ beantragen, um die Interessen der Wirtschaftsunternehmen zu vertreten. Auch vom Förderverein wird die Einbringung der Betriebskostenbeteiligung in Höhe eines Drittels vorgenommen.

 

Nach der Satzung des Fördervereins ist die Bildung eines Beirats aus den Mitgliedern des Fördervereins möglich. Die Bildung des Beirats wird im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fördervereins geklärt werden.

 

Parallel zu den formellen Beitrittsregelungen werden von der Stadt Vechta die Räume in der Geschwister-Scholl-Schule renoviert.

Die Leitung der Wissenswerkstatt, Frau Dr. Heike Pabst, befasst sich zurzeit mit der Beschaffung der Einrichtung und der Personalbesetzung, der für den zweiten Standort erforderlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, inklusive FSJ/BuFDi-Stellen, ehrenamtlich Tätige.

Ziel ist es, den Betrieb des zweiten Standortes der Wissenswerkstatt in Vechta nach den Sommerferien aufzunehmen. Anmeldungen der Schulen für den zweiten Standort können nach den Osterferien schon vorgenommen werden.

 

Zwischen Landkreis Vechta, Landrat, Erster Kreisrat und Amtsleitung, und dem Vorstand des Trägervereins finden regelmäßige Besprechungen statt, um den Aufbau des zweiten Standortes zu begleiten und ggf. entsprechend zu steuern.

 

Weitere Erläuterungen zum Sachstand erfolgen in der Sitzung.