Betreff
K275 - Sachstand Radwege-Neubau und Fahrbahnsanierung (755/2024)
Vorlage
755/2024
Aktenzeichen
66.2/Tiefbau
Art
Beschlussvorlage

Die Planungen für den Lückenschluss des Radweges von der Kreuzung der Landesstraße L852 in Holdorf/Fladderlohausen bis zur Kreisgrenze mit dem Landkreis Osnabrück inklusive Ausbau und Erneuerung der Fahrbahn sind abgeschlossen.

Der Streckenabschnitt war bereits im Straßenbauprogramm 2022/2023 als „Planungsmaßnahme“ aufgeführt und soll nun über ein Planfeststellungsverfahren Rechtskraft erlangen. Um die bereits bewilligten Fördermittel vom Land Niedersachsen für 2025 in Anspruch nehmen zu können, ist eine „Baureife“ bis Mitte September 2024 zu melden.

 

Die Verwaltung stellt den aktuell geplanten Ausbau vor und erläutert die weiteren Verfahrensschritte. Ziel ist es, die Maßnahme im Jahr 2025 durchführen zu können.


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung des Planfeststellungverfahrens für die Fahrbahn-Grundsanierung und den parallel geplanten Radweg-Neubau entlang der Kreisstraßen K275 in Holdorf/Fladderlohausen bis zur Kreisgrenze Osnabrück zu beauftragen und die bauliche Umsetzung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie gemäß Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (N-GVFG) für das Jahr 2025 vorzusehen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       66

Produkt (PSP/KST):            I.2750005.500

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: 30

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

6,94 Mio.EUR

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

231 TEUR

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

60% Förderung N-GVFG

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

139 TEUR

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

2,78 Mio. EUR

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

92 TEUR

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit 3,9 Mio. EUR (mittelfristige Finanzplanung zum Haushaltsplan 2023 für Haushaltsjahr 2024)

 nein