Betreff
Linienbündelungskonzept Landkreis Vechta (753/2024)
Vorlage
753/2024
Art
Beschlussvorlage

Mit der Zusammenfassung von Linien zu Linienbündeln sichert sich der Landkreis Vechta als Aufgabenträger eine wirtschaftliche, kundengerechte und betrieblich zweckmäßige Verkehrsgestaltung. Die Linienbündelung schützt vor konkurrierenden Konzessionsanträgen verschiedener Verkehrsunternehmen und schafft gleichzeitig die Grundlagen für mögliche Wettbewerbsverfahren (Ausschreibung von Linienbündeln oder Aufruf zum "Genehmigungswettbewerb" um Linienbündel).

Der Landkreis Vechta als planungspflichtiger Aufgabenträger kann durch das Instrument der Linienbündelung mehr Einfluss auf die Genehmigungspraxis nehmen, denn ein Linienbündelungskonzept eröffnet dem Aufgabenträger einen gewissen zusätzlichen Gestaltungsspielraum.

Mit der Linienbündelung „Süd“ im Jahr 2021 wurde ein erster Schritt im Landkreis Vechta bereits vollzogen. In der Praxis hat sich dieses Konzept bewährt. Sowohl für den Landkreis als auch die im Linienbündel „Süd“ fahrenden Verkehrsunternehmen (VKU) besteht seither Planungs- und Wirtschaftlichkeitssicherheit. Bei moobil+ haben sich die Linienbündel ebenfalls als zweckmäßig etabliert und werden auch von den VKUs gut angenommen.

 

Die Entscheidung über zu bündelnde Genehmigungen trifft allerdings nach wie vor die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als zuständige Genehmigungsbehörde im Zuge der Antragsprüfung. Dabei findet jedoch ein durch die politischen Gremien beschlossenes Linienbündelungskonzept primäre Berücksichtigung.

 

Grundsätzliches zum Vorgehen der Linienbündelung:

Bei der Erstellung des Linienbündelungskonzepts wurden mit Unterstützung der Firma PTV Transport Consult GmbH die vielfältigen Möglichkeiten systematisch untersucht. In einem Abwägungsprozess zwischen den nachfolgend aufgeführten Grundsätzen und Kriterien vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Landkreis Vechta und künftigen Interessen einer Weiterentwicklung des ÖPNV wurde eine Linienbündelung durchgeführt: 

·      Beachtung enger verkehrlicher Verflechtungen von Linien 

Die Linienbündel sind so geschnitten, dass sie die flächendeckende Raumerschließung und integrierte Verkehrsbedienung von Teilräumen stärken und den funktionalen Zusammenhang von Netzsystemen (z. B. Stadtverkehre, Zubringerverkehre zur Bahn) erhalten. Damit wird gleichzeitig gewährleistet, dass das Verkehrsangebot im Bedarfsfall wesentlich effektiver weiterentwickelt werden kann als bei einem Betrieb durch mehrere unabhängig voneinander agierende Unternehmen. 

·       Gewährleistung einer betrieblich optimalen Verkehrsbedienung   
Die Linienbündelung berücksichtigt betriebliche Kriterien, um Synergien bei der Fahrzeug-​ und Personaleinsatzplanung zu nutzen. Maßgebend sind dabei der räumliche Zuschnitt, der Leistungsumfang und die Ausrichtung der Linienbündel auf die Lage der vorhandenen betrieblichen Einrichtungen.

·       Nutzung des wirtschaftlichen Querausgleichs zwischen Linien         
Die Linienbündelung kombiniert ertragsstarke und ertragsschwache Linien wirtschaftlich effektiv miteinander, um den Rückzug der Verkehrsunternehmen auf einzelne, besonders ertragsstarke Linien („Rosinenpickerei“) zu verhindern. Das Zusammenfassen wirtschaftlich guter und weniger guter Linien bedeutet, dass der Gewinn aus der „guten“ Linie zur Finanzierung des Bedienungsangebotes der „weniger guten“ Linie verwendet werden soll (wirtschaftlicher Querausgleich). 

·       Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten

Linienbündelungskonzepte gehen einher mit einer Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten. Eine entsprechende zeitliche Staffelung der Konzessionslaufzeiten je Linienbündel erleichtert dem Landkreis Vechta als Aufgabenträger die Vergabe und schützt die vorhandenen Verkehrsunternehmen vor möglicherweise ruinösen Entwicklungen. Zu beachten ist, dass bereits erteilte Genehmigungen im allgemeinen Besitzstand genießen, d.h. die Harmonisierung der Konzessionslaufzeit eines Linienbündels wird durch die längste Laufzeit einer Genehmigung bestimmt. 

 

Ergebnis:

Siehe anliegendes Dokument Linienbündel.


„Dem Kreistag wird empfohlen das vorliegende Bündelungskonzept zu beschließen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                            

Produkt (PSP/KST):                 

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein