Betreff
Anpassung der Vereinbarung zur Suchtberatung mit dem SKM (741/2023)
Vorlage
741/2023
Aktenzeichen
53-535620
Art
Beschlussvorlage

Die Laufzeit der bestehenden Vereinbarung mit dem SKM Katholischer Verein für soziale Dienste Vechta e.V. (SKM) beträgt vier Jahre und begann am 01.01.2020. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde.

Die Fortführung der Vereinbarung wurde in Gesprächen mit dem SKM von beiden Vertragsparteien einvernehmlich signalisiert.

Im Gespräch am 20.11.2023 wurde vom SKM die aktuelle finanzielle Situation dargelegt. Demnach reichen die im Jahr 2019 festgelegten Mittel in Höhe von 280.000 € pro Jahr nicht mehr aus, um die gestiegenen Leistungen des SKM und die für 2024 anstehende Tariferhöhung von 12,5 % zu begleichen.

 

Der SKM beantragt u. a. mit Schreiben vom 27.11.2023, dass

·         die monatlichen Abschläge von 20.000 € auf 25.000 € erhöht werden

·         die bisherige prozentuale Anpassung der jährlichen Pauschalen von 3 % auf 5 % erhöht wird

·         die Laufzeit der Vereinbarung von bislang vier auf drei Jahre (Beginn rückwirkend zum 01.01.2024) verkürzt wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen. Der SKM hat in einem gemeinsamen Gespräch dargelegt, dass die aktuelle Kostenentwicklung in den Bereichen Energie, Sachmittel und Personal über den bisher vereinbarten Steigerungssätzen liegt.

Das entspricht auch den Erfahrungen aus den Entgeltverhandlungen mit anderen Trägern. Die geforderte Erhöhung ist daher nachvollziehbar und angemessen. Auch der vom SKM dargestellte Anstieg der Beratungen, auch als Folge der Pandemie, ist aus Sicht der Verwaltung plausibel.

Es ist daher ebenfalls nachvollziehbar, dass die Entwicklungen zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren beobachtet werden sollen und sich deshalb die Verlängerung der Laufzeit auf diesen Zeitraum beschränkt. 

 


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Vereinbarung mit dem SKM mit den im Sachverhalt beschriebenen Anpassungen zu verlängern.

Auf der Grundlage der vorstehenden Anpassungen ist für die Laufzeit des Vertrages ein jährliches Budget von 300.000 € zzgl. 5 % Steigerung pro Jahr in den Haushalten 2024 bis 2026 einzuplanen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       53

Produkt (PSP/KST):            P1.53.04.412001.002     

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: entfällt

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

300.000 € pro Jahr

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

300.000 € /a  zzgl. 5 % Erhöhung     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

./.

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

./.

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

300.000€ pro Jahr

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

300.000 € /a   zzgl. 5% Erhöhung

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  300.000 €   im Haushaltsjahr: 2024

 nein