Betreff
Gebührensatzung Benutzung der dezentralen Unterkünfte des Landkreises Vechta für Asylbewerber/innen und Flüchtende (733/2023)
Vorlage
733/2023
Aktenzeichen
208044
Art
Beschlussvorlage

Die Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheims Marienhain Vechta auf dem Grundstück Landwehrstraße 2, Vechta des Bischöflich Münsterschen Offizialates als Unterkunft für die vorübergehende Unterbringung von Kriegsvertriebenen wird zum 31.12.2023 eingestellt (442/2022).

In den Gemeinden und Städten des Landkreises Vechta bleibt der zur Verfügung stehende Wohnraum knapp, so dass Geflüchtete zunächst weiterhin auf die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften angewiesen sind. Gemeinschaftsunterkünfte stellt der Landkreis Vechta in Form von Mobilheimen in den Städten Damme und Dinklage und in den Gemeinden Goldenstedt, Steinfeld und Visbek bereit. Die Übernahme der Kosten in Gemeinschaftsunterkünften durch die zuständigen Leistungsträger setzt eine vertragliche Verpflichtung in Form von Miete oder eine Verpflichtung aufgrund einer Gebühr voraus.

Eine Härtefallregelung ist für Einzelfälle vorgesehen, in denen die Gebühr nicht durch einen Kostenträger übernommen wird. Außerdem können bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeiten der Stundung, des Erlasses und der Niederschlagung der Gebührenschuld angewendet werden.

Die Gebührensatzung vom 22.12.2022 für die Notunterkunft Marienhain ist förmlich aufzuheben. Für die Mobilheime als Notunterkünfte wird eine neue Gebührensatzung erforderlich (Anlagen).


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der dezentralen Unterkünfte (Mobilheime) des Landkreises Vechta für Asylbewerber/innen und Flüchtende in der anliegenden Form und die förmliche Aufhebung der Gebührensatzung vom 22.12.2022 zu beschließen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       Amt 50

Produkt (PSP/KST):            P1.50.01.315500.001

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

100.000 EUR

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2024

 nein