Im Rahmen der
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 06.11.2023 wurde die Fortsetzung des
Deutschlandtickets für 2024 und 2025 beschlossen. Auch wenn derzeit noch viele
Fragen offen sind, arbeitet die Unterarbeitsgruppe Finanzierung (UAG) derzeit
mit Hochdruck an der Musterrichtlinie 2024 von Bund und Ländern. Damit wird das
kaskadierende Umsetzungsmodell (Bund-Länder-Kommunen) des Jahres 2023 auch für
die Folgejahre gelten. Die niedersächsische Richtlinie gibt es bisher nur im
Entwurf.
Die juristische Verantwortung
zur Festlegung der Tarifanordnung obliegt auch 2024 den kommunalen
Aufgabenträgern. Diese haben die Tarifanordnung über allgemeine Vorschriften
und/oder öffentliche Dienstleistungsaufträge verbindlich umzusetzen. Für die
kommunalen Aufgabenträger bedeutet dies, dass noch in 2023 politische Beschlüsse
für die verbindliche Geltung zu treffen sind.
Zur Vermeidung von rechtlichen
Unsicherheiten im Rahmen der zweiten Umsetzung sollten allgemeine Vorschriften
in der Rechtsform der Satzung erlassen werden.
Die Finanzierung durch Bund und
Land ist allerdings bisher nur bis zum 30.04.2024 geregelt. Da der Landkreis
Vechta die Schülerbeförderung über das D-Ticket abwickelt, empfiehlt die
Verwaltung die Geltungsdauer der allgemeinen Vorschrift bis zum 30.06.2024 zu
verlängern, damit die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023/2024 über das
D-Ticket sichergestellt ist.
Die Satzung ist als Anlage der
Vorlage beigefügt.
„Dem Kreistag wird empfohlen, die allgemeine Vorschrift über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 zu beschließen.“