Betreff
Allgemeine Vorschrift über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im ÖPNV (01.01.2024 - 30.06.2024) (731/2023)
Vorlage
731/2023
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 06.11.2023 wurde die Fortsetzung des Deutschlandtickets für 2024 und 2025 beschlossen. Auch wenn derzeit noch viele Fragen offen sind, arbeitet die Unterarbeitsgruppe Finanzierung (UAG) derzeit mit Hochdruck an der Musterrichtlinie 2024 von Bund und Ländern. Damit wird das kaskadierende Umsetzungsmodell (Bund-Länder-Kommunen) des Jahres 2023 auch für die Folgejahre gelten. Die niedersächsische Richtlinie gibt es bisher nur im Entwurf. 

 

Die juristische Verantwortung zur Festlegung der Tarifanordnung obliegt auch 2024 den kommunalen Aufgabenträgern. Diese haben die Tarifanordnung über allgemeine Vorschriften und/oder öffentliche Dienstleistungsaufträge verbindlich umzusetzen. Für die kommunalen Aufgabenträger bedeutet dies, dass noch in 2023 politische Beschlüsse für die verbindliche Geltung zu treffen sind.

 

Zur Vermeidung von rechtlichen Unsicherheiten im Rahmen der zweiten Umsetzung sollten allgemeine Vorschriften in der Rechtsform der Satzung erlassen werden.

 

Die Finanzierung durch Bund und Land ist allerdings bisher nur bis zum 30.04.2024 geregelt. Da der Landkreis Vechta die Schülerbeförderung über das D-Ticket abwickelt, empfiehlt die Verwaltung die Geltungsdauer der allgemeinen Vorschrift bis zum 30.06.2024 zu verlängern, damit die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023/2024 über das D-Ticket sichergestellt ist.

 

Die Satzung ist als Anlage der Vorlage beigefügt.


„Dem Kreistag wird empfohlen, die allgemeine Vorschrift über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 zu beschließen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                            

Produkt (PSP/KST):                 

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein