Gem. § 7 der Richtlinie des Landkreises Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten ist der Kreistag über aufgenommene Investitionskredite zu unterrichten.
In der genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Gesamtbetrag für vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionen der Kernverwaltung i.H.v. 28.700.000 EUR festgesetzt worden. Die Kreditermächtigung ist bisher mit 7,5 Mio. EUR (660/2023) in Anspruch genommen worden.
Aufgrund der Liquiditätslage ist es erforderlich geworden, für die begonnenen Investitions-maßnahmen der Kernverwaltung einen weiteren Investitionskredit aufzunehmen.
Bei der Auswahl unter mehreren Angeboten nach Ausschreibung wurde auf Wirtschaftlichkeit und Laufzeit der Zinsbindung abgestellt. Der Zuschlag ist am 21.11.2023 durch den Ersten Kreisrat auf das Angebot der Deutsche Kreditbank AG, Berlin erteilt worden.
Die Kreditkonditionen lauten wie folgt:
Darlehenshöhe: 7.500.000 EUR
Valuta: 24.11.2023
Zinssatz: 3,46 %
Tilgung: 3 % p.a. der Darlehenssumme zuzüglich ersparte Zinsen
Zinsbindungsfrist: (bis 30.12.2032)
Auszahlungskurs: 100%