Betreff
Gesundheitsförderung; Zuschuss Firmenfitnessprogramme (729/2023)
Vorlage
729/2023
Art
Beschlussvorlage

Zum 17.11.2023 wurde die Nds. Verordnung über die Gewährung von Geldzuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Kommunen (NGBKomVO) verkündet. Nach § 2 Abs.1 Nr. 2 NGBKomVO können u.a. die Kommunen ihren Beamtinnen und Beamten unter den Voraussetzungen des § 20 Abs.2 S.1 NBesG sonstige Geldzuwendungen in Form von Leistungen für Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit, d.h. auch Zuschüsse zu Firmenfitnessangeboten, in Höhe von maximal 40 Euro je Kalendermonat gewähren.

Die für Tarifbeschäftigte geltende rechtliche Grundlage zur Förderung von Firmenfitnessangeboten wurde bereits durch den KAV Niedersachsen Beschluss vom 10.10.2022 geschaffen. Hiernach können Arbeitgeber Maßnahmen aus Gründen der Prävention mit bis zu 50 EUR je Mitarbeitenden bezuschussen.

 

Seit dem 20.01.2017 ist der Landkreis Vechta Kooperationspartner von EGYM Wellpass, ehemals Qualitrain. Da es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine rechtliche Grundlage gab, Firmenfitnessangebote als kommunaler Arbeitgeber zu bezuschussen, haben die teilnehmenden Mitarbeitenden den Lizenzpreis von 39 EUR brutto monatlich selbst getragen.

Im Hinblick auf die bereits im Juni 2023 in Aussicht gestellte Verordnung hat EGYM Wellpass den Kooperationsvertrag fristgerecht zum 31.01.2024 gekündigt und bietet danach den bisherigen „kommunalen Tarif“ nicht mehr an.

 

Der bisherige Firmenfitnessanbieter hat in der siebenjährigen Kooperation das Angebot sukzessive erweitert. Neben mittlerweile über 8.000 Sport- und Wellnesseinrichtungen steht inzwischen ein umfangreiches Angebot an Online-Kursen, Gesundheitsberatungen und Inhalten zum Thema Wellbeing zur Verfügung.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden ein Firmenfitnessangebot anbieten, signalisieren ihrer Belegschaft ein starkes Engagement für das Wohlbefinden und unterstreichen den Wert im Unternehmen, der auf eine gesunde und ausgewogene Lebensweise gelegt wird. Neben dieser Attraktivität als Arbeitgeber profitiert der Landkreis Vechta auch von einer erhöhten Mitarbeiterbindung und –motivation sowie von den präventiven Maßnahmen, die dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen und das Immunsystem zu stärken. Gerade der Stellenwert der präventiven Maßnahmen ist zu unterstreichen, da Mitarbeitende in der Verwaltung regelmäßig ein Defizit an körperlicher Aktivität haben.

 

Um das Angebot EGYM Wellpass weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist es notwendig, dass der Landkreis Vechta als öffentlicher Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 25 EUR für Firmenfitnessmitgliedschaften gewährt. Ohne diesen Zuschuss ist EGYM Wellpass nicht bereit, den Mitarbeitenden des Landkreises Vechta weiterhin eine Mitgliedschaft anzubieten.

 

Durch den Abschluss eines neuen Firmenfitnessvertrages zum 01.02.2024 würde sich für den Landkreis Vechta die Möglichkeit ergeben, das bestehende Firmenfitnessangebot über EGYM Wellpass um das Angebot von Hansefit zu ergänzen. Die Fa. Hansefit bietet in diesem Zusammenhang neben dem Zugang zu über 7.500 Sport- und Wellnesseinrichtungen ebenfalls ein umfassendes Angebot an Online-Dienstleistungen an. Insbesondere im ländlichen Raum, wo mangels Anbietern die Wahlmöglichkeit oftmals auf ein Fitnessstudio begrenzt ist, stehen die Mitarbeitenden vor dem Problem, dass sich das Studio entweder für eine Kooperation mit EGYM Wellpass oder Hansefit entscheiden muss. Sollte hier in der Vergangenheit die Wahl auf Hansefit gefallen sein, konnte der Mitarbeitende aus allein ortsbedingten Gründen das Firmenfitnessangebot nicht in Anspruch nehmen. Durch eine Erweiterung des Angebots um Hansefit könnte auch diesen Mitarbeitenden die Möglichkeit eröffnet werden, Firmenfitnessprogramme zu nutzen.

 

Derzeit nehmen 85 Mitarbeitende das Firmenfitnessangebot in Anspruch.

Eine Lizenz wird zukünftig monatlich 58,90 EUR bzw. 54,90 EUR kosten (Eigenanteil Mitarbeitende 33,90 EUR bzw 29,90 EUR bei einem Zuschuss von 25 EUR). Eine Bezuschussung des Angebots mit 25 EUR monatlich pro aktive Lizenz würde zu einer jährlichen finanziellen Belastung in Höhe von 25.500 EUR führen.

Durch die Erweiterung des Angebots um Hansefit würde diese Summe um die zu erwartenden zusätzlichen Mitgliedschaften entsprechend erhöht werden. Erwartet wird, dass ca. 30 weitere Mitarbeitende eine Mitgliedschaft abschließen würden, sodass sich der jährliche Betrag auf ca. 34.500 EUR erhöhen würde (115 Mitarbeitende x 25 EUR x 12 Monate).


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

1.       Firmenfitnessmitgliedschaften von Mitarbeitenden des Landkreises Vechta werden ab 01.02.2024 mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 25 EUR pro aktive Lizenz unterstützt.

2.       Die bisherige Kooperation mit EGYM Wellpass wird fortgeführt.

3.       Das derzeitige Firmenfitnessangebot wird durch die Kooperation mit Hansefit erweitert.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       10

Produkt (PSP/KST):            P1.10.02.111011.005

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

31.625 Euro (2024, 11 Monate)

 

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

 

34.500 Euro

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit       32.000 Euro                                   im Haushaltsjahr: 2024

 nein