Für die gebotene Berücksichtigung der gemeindlichen Belange und deren Finanzbedarf bei der Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage sind einige haushaltswirtschaftliche Kennzahlen der Städte und Gemeinden als Anlage beigefügt.
Für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird ein Investitionsprogramm aufgestellt, in welchem die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Der Entwurf des Investitionsprogramms wird als Übersicht in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen.
Der Haushaltsplanentwurf wird den Kreistagsabgeordneten als Druckversion zur Verfügung gestellt. Im Kreistagsinformationssystem wird neben dem Haushaltsplanentwurf ein Planwerteabgleich im Format PDF eingestellt.
Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
„Die Festsetzungen im Haushaltsplan des Landkreises Vechta,
die Festsetzungen im Haushaltsplan für das Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer und
die Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta werden mit den entsprechenden Anlagen in vorliegender Form für das Jahr 2024 genehmigt.
Das Investitionsprogramm und die vorliegende Haushaltssatzung 2024 mit einem Kreisumlagehebesatz von 37 % werden beschlossen.“