Betreff
Sanierung des Gymnasiums Damme und des Hauptschulgebäudes (724/2023)
Vorlage
724/2023
Art
Beschlussvorlage

Das Gymnasium Damme wurde 1965/1966 errichtet. Anbauten erfolgten in den Jahren 1968/1969, 1970 sowie 2002 und 2009. Eine vollständige energetische Außensanierung wurde von 2009 bis 2012 am gesamten Altbestand durchgeführt.

Aufgrund zunehmender Bauauffälligkeiten und des Alters der Gebäude gibt es einen erheblichen Innensanierungsbedarf.  Dieser wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Das Hauptschulgebäude wurde 1974 errichtet. Zur Zeit befindet es sich im Eigentum der Stadt Damme. Bereits seit 2005 wird es zu 41% vom Gymnasium Damme und zu 59 % von der Hauptschule genutzt. Mit Kaufvertrag vom Dezember 2017 hat der Landkreis das Hauptschulgebäude erworben, da die Stadt ein neues Hauptschulgebäude am Standort der Realschule Damme errichtet. Nach der anvisierten Fertigstellung Ende 2024 soll das Hauptschulgebäude aufgrund des dringenden Raumbedarfs insgesamt vom Gymnasium genutzt werden.

Aufgrund des Alters des Gebäudes gibt es sowohl einen energetischen Sanierungsbedarf als auch einen Sanierungsbedarf für den Innenbereich. Diese werden in der Sitzung vorgestellt.


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung mit den Planungen für die Innensanierung des Gymnasiums Damme und der Außen- und Innensanierung des Hauptschulgebäudes zu beauftragen und dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       40

Produkt (PSP/KST):     I1.503123.500,

                                     I1.503126.500

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: 50

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit          1.000.000 €                           im Haushaltsjahr: 2021

 nein                150.000 €                           in den Haushaltsjahren 2022 und früher