Betreff
Neubau der Verwaltung und der Aula an den Handelslehranstalten in Lohne (722/2023)
Vorlage
722/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Beschluss vom 20.06.2018 hat der Kreistag die schulische Notwendigkeit eines Neubaus der Verwaltung und der Aula an den Handelslehranstalten in Lohne festgestellt und die Verwaltung mit den hierzu erforderlichen Planungen beauftragt.

Nach der europaweiten Ausschreibung zur Auswahl eines Generalplaners im Jahr 2022 konnte Anfang des Jahres mit den Planungen begonnen werden.

Die Ergebnisse dieser Planungen einschließlich der Kostenberechnungen hierzu werden in der Sitzung vorgestellt.


„Dem Kreistag wird empfohlen, den Neubau der Verwaltung und der Aula sowie den Umbau der bisherigen Verwaltung und Aula zu Klassenräumen zu beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.“

 

In der Sitzung des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses am 23.11.2023 ist folgender geänderter Beschluss gefasst worden:

 

„Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen die Planungen für den Neubau der Verwaltung und der Aula sowie den Umbau der bisherigen Verwaltung und Aula zu Klassenräumen an den Handelslehranstalten auf weiteres Einsparpotential zu überprüfen. Das Ergebnis soll dem Bau-, Struktur- und Umweltausschuss in einer Sondersitzung im Januar 2024 vorgestellt werden.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       40

Produkt (PSP/KST):     I1.505103.500

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer: 50 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

12.708.000 €

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  1.500.000 €                                   in den Haushaltsjahren 2021 und früher      

 nein