Betreff
Zuschuss an die Kreisjägerschaft Vechta zur Deckung der lfd. Kosten der Nutria-Bejagung (715/2023)
Vorlage
715/2023
Art
Beschlussvorlage

Das Nds. Landwirtschaftsministerium hat mit Runderlass vom 07.12.2018 eine Verstärkung der Bejagung des Nutria als gebietsfremde und invasive Art eingefordert.

In Umsetzung dieser Forderung hat die Kreisjägerschaft des Landkreises Vechta im Jahr 2019 eine Lebendbejagung des Nutria mittels Fallen vorgeschlagen.

Der Kreistag des Landkreises Vechta hat in seiner Sitzung vom 12.12.2019 beschlossen, der Kreisjägerschaft in den Jahren 2020 und 2021 einen Zuschuss von jeweils 15.000 € zur Anschaffung von Lebendfallen zur Nutria-Bejagung zu gewähren.

Zur Umsetzung des Beschlusses wurde mit der Kreisjägerschaft Vechta am 05.02.2020 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, in welchem die Anschaffung der Nutriafallen, die zweckentsprechende Verwendung sowie die Dokumentation der Streckenergebnisse geregelt wurde.

Insgesamt sind in den Jahren 2020 und 2021 76 Lebendfallen von der Kreisjägerschaft angeschafft und an die Hegeringe ausgegeben worden. Alle Fallen sind dabei mit einem elektronischen Fallenmelder ausgestattet, welcher entsprechend automatisiert einen Besatz der Falle meldet und so eine schnellstmögliche Versorgung des gefangenen Tieres ermöglicht.

Mittels der Lebendfallen konnten im Zeitraum 2020 bis Ende 2022 insgesamt über 1.000 Nutrias nachhaltig und tierschutzgerecht bejagt werden. Die Kreisjägerschaft hat damit eine wesentliche Gesamtbestandsreduzierung erreicht.

Da das Nutria aber aufgrund seiner hohen Reproduktionsrate in der Lage ist, den Bestand schnell wieder zu erhöhen ist eine weitere kontinuierliche Bejagung unumgänglich.

Der Betrieb der Lebendfallen, hierbei insbesondere die Datenübertragung der Fallenmelder, der Austausch von Akkus und defekten Meldern sowie vereinzelt die Reparatur der Fallen, verursacht wiederkehrende laufende Kosten in Höhe von rd. 2.000 € jährlich.

Diese laufenden Kosten wurden seit Anschaffung der Fallen in den Jahren 2020 und 2021 bisher zu 100 % von der Kreisjägerschaft Vechta getragen.

Die Kreisjägerschaft Vechta hat nunmehr mit Schreiben vom 10.10.2023 die Übernahme der laufenden Kosten der Nutriafallen beantragt.


Dem Kreisausschuss wird empfohlen zu beschließen:

„Die Kreisjägerschaft Vechta erhält ab dem Jahr 2024 einen jährlichen Zuschuss zur Deckung der laufenden Kosten der Bejagung des Nutria in Höhe von 2.000 €.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                X ja nein

 

 

Teilhaushalt:  32

                     P1.32.03.122001

                       SK 431800

 

Investition:                                           ja        X nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

2.000 € jährlich

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

2.000 € ( lfd. Zuschuss)

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

nein

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

Deckung durch Erträge aus der Jagdsteuer

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

2.000 €

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

2.000 €

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr: 2024 (Entwurf)

 nein