Betreff
Preisanpassung im JFZ aufgrund anhaltender Inflation (712/2023)
Vorlage
712/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Am 13.10.2022 hat der Kreistag die mit der Beschlussvorlage 374/2022 vorgelegte Preisliste für das JFZ mit dem Zusatz „Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3% geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst werden“ beschlossen.

Da die Inflation im gesamten Jahr 2023 über dem Oktoberwert von 3,8% und damit über der festgelegten Schwelle von 3% liegt, passt das JFZ die Preise zum 01.12.2023 entsprechend an und erhöht die Übernachtungspreise um jeweils 1,00 € pro Person und Tag. Dies entspricht einer Erhöhung um durchschnittlich 3,9%. Aus dieser Erhöhung folgt auch die Erhöhung der Einzelpreise für die insbesondere in der Vollpension enthaltenen Leistungen Frühstück, Mittag- und Abendessen um jeweils 30 Cent. Die Erhöhungen sind notwendig und auskömmlich, um die Kosten decken zu können.

Für bereits abgeschlossene Buchungsverträge gilt weiterhin der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Buchung zugrunde gelegen hat.

 

Die neue Preisliste ist als Anlage beigefügt.