Am 13.10.2022 hat der Kreistag die
mit der Beschlussvorlage 374/2022 vorgelegte Preisliste für das JFZ mit dem
Zusatz „Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von
mehr als 3% geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst
werden“ beschlossen.
Da die Inflation im gesamten Jahr
2023 über dem Oktoberwert von 3,8% und damit über der festgelegten Schwelle von
3% liegt, passt das JFZ die Preise zum 01.12.2023 entsprechend an und erhöht die
Übernachtungspreise um jeweils 1,00 € pro Person und Tag. Dies entspricht einer
Erhöhung um durchschnittlich 3,9%. Aus dieser Erhöhung folgt auch die Erhöhung
der Einzelpreise für die insbesondere in der Vollpension enthaltenen Leistungen
Frühstück, Mittag- und Abendessen um jeweils 30 Cent. Die Erhöhungen sind
notwendig und auskömmlich, um die Kosten decken zu können.
Für bereits abgeschlossene
Buchungsverträge gilt weiterhin der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
der Buchung zugrunde gelegen hat.
Die neue Preisliste ist als Anlage beigefügt.