Betreff
Zuschuss an die Kreisvolkshochschule e.V. in Vechta (711/2023)
Vorlage
711/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Vechta zahlt bereits seit 2003 einen jährlichen Gesamtzuschuss an die Erwachsenenbildungseinrichtungen im Landkreis Vechta, der seit dem Jahr 2020 insgesamt 113.700 € beträgt.

Davon erhält die Arbeitsgemeinschaft für Katholische Erwachsenenbildung im Bezirk des Offizialats Oldenburg e.V. (KEB) 43.000 €, die Katholische Akademie Stapelfeld 30.700 € und die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. (KVHS) 40.000 €.

 

Die KVHS beantragt mit Schreiben vom 05.07.2023 die Erhöhung des bisher gewährten Zuschusses von jährlich 40.000 € auf 120.000 € für den Zeitraum von 2023 bis 2025.

Begründet wird die beantragte Erhöhung mit den gestiegenen Energiekosten, den aufgrund des TVöD-Tarifvertrages erhöhten Lohnkosten und der erforderlichen Digitalisierung. Diesbezüglich wurde ein neuer Mitarbeiter für den Bereich E-Commerce zur Unterstützung des Marketings eingestellt, was zu Mehrkosten von ca. 50.000 € im Jahr führt.

 

Insgesamt kalkuliert die KVHS mit Mehrkosten in Höhe von ca. 160.000 €.

Diese sollen durch Erhöhung des Zuschusses zu 50% vom Landkreis Vechta abgedeckt werden. Ein weiterer Antrag auf Zuschusserhöhung um 21.000 € wurde an die Stadt Vechta gerichtet.

 

Die KVHS hat durch Vorlage ihrer Finanzsituation die geprüften Jahresabschlüsse der letzten Jahre 2020, 2021 und 2022 vorgelegt.

 

Bezüglich der Ertragsseite und der wirtschaftlichen Situation kann anhand der Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 festgestellt werden, dass die KVHS in den vergangen Jahren Überschüsse erwirtschaftet hat. Es wurden hierdurch auch Rücklagen in nicht unerheblichen Umfang gebildet.

 

Auf Grundlage des Jahresabschlusses 2022 lässt sich feststellen, dass die KVHS trotz eines negativen Jahresabschlusses für das Jahr 2022 noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, aus denen die o.a. zusätzlichen Ausgaben geleistet werden können.

 

Von den gestiegenen Energiekosten sind alle Betriebe und Einrichtungen betroffen, so dass die vom Landkreis Vechta in verschiedenen Bereichen geleisteten Zuschüsse entsprechend angepasst worden sind.

 

Es wird daher vorgeschlagen, auch den bisher geleisteten jährlichen Zuschuss an die KVHS in Höhe von 40.000 € um 20% auf 48.000 € für die nächsten drei Jahre anzupassen. 

 

Der Antrag der KVHS ist beigefügt (Anlage).


„Dem Kreistag wird empfohlen,

der Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Bahnhofstraße 1, 49377 Vechta für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 48.000 € zu gewähren und die fehlenden Haushaltsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Beruf und Kultur ist folgender Beschluss gefasst worden:

 

„Dem Kreistag wird empfohlen,

der Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Bahnhofstraße 1, 49377 Vechta für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 48.000 € zu gewähren und die fehlenden Haushaltsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.“

 


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                       THH40

Produkt (PSP/KST):            P1.40.00.273001

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

                    144.000,00 € (3 Jahre)

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

           48.000,00 €

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  48.000,00 €                                   im Haushaltsjahr: 2024 (Entwurf)

 nein