Betreff
Schulsicherungsvereinbarung Ludgerusschule Vechta (710/2023)
Vorlage
710/2023
Art
Beschlussvorlage

Im Bereich der Stadt Vechta befinden sich zwei Oberschulen. Die Geschwister-Scholl-Oberschule in kommunaler Trägerschaft und die Ludgerusschule als freie Schule in Trägerschaft der Schulstiftung St. Benedikt.

Nach den Regelungen des Nds. Schulgesetzes darf in der Konkordatsschule Ludgerusschule der Anteil nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerschaft 30% nicht übersteigen.

Die Schulstiftung St. Benedikt hat der Stadt Vechta mit Schreiben vom 23.08.2023, s. Anlage, mitgeteilt, dass sie eine Ausnahme auf Erhöhung der Quote der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler beim Kultusministerium stellen wird und hat hierzu um Erteilung des kommunalen Einvernehmens für einen Zeitraum von drei Jahren gebeten.

Aktuell liegt eine Schulsicherungsvereinbarung zwischen der Schulstiftung St. Benedikt, dem Landkreis Vechta und der Stadt Vechta sowie den Gemeinden Bakum und Goldenstedt vom 15.10.2010 vor. In der jetzt zurzeit bestehenden Schulsicherungsvereinbarung ist die Aufnahmekapazität der Ludgerusschule im Jahrgang 5 auf maximal 84 Schüler/innen begrenzt. Dies entspricht einer Dreizügigkeit.

Aufgrund der Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung im Stadtgebiet Vechta wird es zum einen für die Ludgerusschule in der Zukunft zunehmend schwieriger den vorgegebenen Anteil katholischer Schülerinnen und Schüler zu bekommen, zum anderen führen die aktuellen Entwicklungen der Schülerschaften nicht zu einer wünschenswerten Durchmischung der Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I. Aus Sicht der Verwaltungen der Stadt Vechta und des Landkreises ist eine größere Durchmischung der Schülerschaften an allen Schulen des Sekundarbereiches im Stadtgebiet erforderlich. Mittelbar ist von diesen Entwicklungen auch die Zusammensetzung der Schülerschaft beim Gymnasium Antonianum betroffen.  

Auch von Seiten der Schulstiftung St. Benedikt ist es das Ziel, allen Schülern und Schülerinnen unabhängig von Religion, Herkunft oder Fähigkeiten, eine gute Schulbildung zu ermöglichen und auf diese Weise für Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt einzustehen.

Die anliegende Schulsicherungsvereinbarung wurde von der Stadt Vechta aufgestellt und mit dem Landkreis Vechta und den verschiedenen Schulträgern im Sekundarbereich sowie den Schulleitungen besprochen und abgestimmt.

Die Stadt Vechta hat ihre politischen Gremien für den Abschluss der anliegenden Schulsicherungsvereinbarung und für den Beschluss über die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Vechta als kommunaler Schulträger gegenüber dem Nds. Kultusministerium zur Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schüler und Schülerinnen in der Ludgerusschule auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt beteiligt.

Neben der Beteiligung des Landkreises Vechta als betroffenen Schulträger des Gymnasiums Antonianum ist der Landkreis auch im Rahmen der Bezuschussung der Ludgerusschule als freie Schule beteiligt. Das Gebäude der Ludgerusschule befindet sich im Eigentum des Landkreises Vechta. Der Landkreis leistet auf Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahre 1975 einen Zuschuss zu den Schulsachkosten, der anhand der Schülerzahlen ermittelt wird und eine Dynamisierung enthält. Danach steigt oder fällt der Betrag jährlich um den Prozentsatz, um den im Vorjahr im Schulhaushalt des Landkreises die Summe der gesamten laufenden sächlichen Kosten je Schüler/in gestiegen oder gefallen ist. Eine Erhöhung der Schülerzahl der Ludgerusschule durch die Erlaubnis zur Vierzügigkeit würde daher auch die aktuelle Förderung von Seiten des Landkreises berühren. Da sich seit Abschluss der Vereinbarung im Jahre 1975 auch die Träger- und Schulstrukturen geändert haben, bedarf es zudem einer grundlegenden Veränderung der o. g. Vereinbarung zwischen Landkreis und Schulstiftung.  

Wie in § 1 Unterabsatz 5 der Schulsicherungsvereinbarung geregelt, ist im Nachgang eine neue Vereinbarung zur Schulnutzung und finanziellen Beteiligung des Landkreises an den Schulsachkosten abzuschließen. Diese wird dann ebenfalls den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Seitens der Verwaltung wird dem Kreistag empfohlen, zunächst den Abschluss der Schulsicherungsvereinbarung zu beschließen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen hierzu in der Sitzung.


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Schulsicherungsvereinbarung abzuschließen und die danach erforderliche Verhandlung über den Zuschuss-Betrag mit dem Schulträger St. Benedikt aufzunehmen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                      

Produkt (PSP/KST):                 

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:      

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

     

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

     

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

     

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit                                          im Haushaltsjahr:      

 nein