Im Bereich
der Stadt Vechta befinden sich zwei Oberschulen. Die
Geschwister-Scholl-Oberschule in kommunaler Trägerschaft und die Ludgerusschule
als freie Schule in Trägerschaft der Schulstiftung St. Benedikt.
Nach den Regelungen
des Nds. Schulgesetzes darf in der Konkordatsschule Ludgerusschule der Anteil
nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerschaft 30% nicht
übersteigen.
Die
Schulstiftung St. Benedikt hat der Stadt Vechta mit Schreiben vom 23.08.2023,
s. Anlage, mitgeteilt, dass sie eine Ausnahme auf Erhöhung der Quote der
nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler beim Kultusministerium stellen wird
und hat hierzu um Erteilung des kommunalen Einvernehmens für einen Zeitraum von
drei Jahren gebeten.
Aktuell liegt
eine Schulsicherungsvereinbarung zwischen der Schulstiftung St. Benedikt, dem
Landkreis Vechta und der Stadt Vechta sowie den Gemeinden Bakum und Goldenstedt
vom 15.10.2010 vor. In der jetzt zurzeit bestehenden
Schulsicherungsvereinbarung ist die Aufnahmekapazität der Ludgerusschule im
Jahrgang 5 auf maximal 84 Schüler/innen begrenzt. Dies entspricht einer
Dreizügigkeit.
Aufgrund der
Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung im Stadtgebiet Vechta wird
es zum einen für die Ludgerusschule in der Zukunft zunehmend schwieriger den
vorgegebenen Anteil katholischer Schülerinnen und Schüler zu bekommen, zum
anderen führen die aktuellen Entwicklungen der Schülerschaften nicht zu einer
wünschenswerten Durchmischung der Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich
I. Aus Sicht der Verwaltungen der Stadt Vechta und des Landkreises ist eine
größere Durchmischung der Schülerschaften an allen Schulen des
Sekundarbereiches im Stadtgebiet erforderlich. Mittelbar ist von diesen
Entwicklungen auch die Zusammensetzung der Schülerschaft beim Gymnasium
Antonianum betroffen.
Auch von
Seiten der Schulstiftung St. Benedikt ist es das Ziel, allen Schülern und
Schülerinnen unabhängig von Religion, Herkunft oder Fähigkeiten, eine gute
Schulbildung zu ermöglichen und auf diese Weise für Bildungsgerechtigkeit,
Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt einzustehen.
Die
anliegende Schulsicherungsvereinbarung wurde von der Stadt Vechta aufgestellt
und mit dem Landkreis Vechta und den verschiedenen Schulträgern im Sekundarbereich
sowie den Schulleitungen besprochen und abgestimmt.
Die Stadt
Vechta hat ihre politischen Gremien für den Abschluss der anliegenden
Schulsicherungsvereinbarung und für den Beschluss über die Erteilung des
Einvernehmens der Stadt Vechta als kommunaler Schulträger gegenüber dem Nds.
Kultusministerium zur Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schüler und
Schülerinnen in der Ludgerusschule auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt
beteiligt.
Neben der
Beteiligung des Landkreises Vechta als betroffenen Schulträger des Gymnasiums
Antonianum ist der Landkreis auch im Rahmen der Bezuschussung der
Ludgerusschule als freie Schule beteiligt. Das Gebäude der Ludgerusschule
befindet sich im Eigentum des Landkreises Vechta. Der Landkreis leistet auf Grundlage
einer Vereinbarung aus dem Jahre 1975 einen Zuschuss zu den Schulsachkosten,
der anhand der Schülerzahlen ermittelt wird und eine Dynamisierung enthält.
Danach steigt oder fällt der Betrag jährlich um den Prozentsatz, um den im
Vorjahr im Schulhaushalt des Landkreises die Summe der gesamten laufenden
sächlichen Kosten je Schüler/in gestiegen oder gefallen ist. Eine Erhöhung der
Schülerzahl der Ludgerusschule durch die Erlaubnis zur Vierzügigkeit würde daher
auch die aktuelle Förderung von Seiten des Landkreises berühren. Da sich seit
Abschluss der Vereinbarung im Jahre 1975 auch die Träger- und Schulstrukturen
geändert haben, bedarf es zudem einer grundlegenden Veränderung der o. g.
Vereinbarung zwischen Landkreis und Schulstiftung.
Wie in § 1
Unterabsatz 5 der Schulsicherungsvereinbarung geregelt, ist im Nachgang eine
neue Vereinbarung zur Schulnutzung und finanziellen Beteiligung des Landkreises
an den Schulsachkosten abzuschließen. Diese wird dann ebenfalls den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Seitens der
Verwaltung wird dem Kreistag empfohlen, zunächst den Abschluss der
Schulsicherungsvereinbarung zu beschließen.
„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Schulsicherungsvereinbarung abzuschließen und die danach erforderliche Verhandlung über den Zuschuss-Betrag mit dem Schulträger St. Benedikt aufzunehmen.“