Betreff
Kreisschulbaukasse; Beiträge Haushaltsjahre 2024 und 2025 (709/2023)
Vorlage
709/2023
Art
Beschlussvorlage

Nach § 117 Abs. 5 Nds. Schulgesetz errichten die Landkreise zur Finanzierung des Schulbaus eine Kreisschulbaukasse. Daraus gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Antrag Zuwendungen im Primarbereich von einem Drittel und im Sekundarbereich von jeweils der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten.

Die Mittel der Kreisschulbaukasse werden zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den Städten und Gemeinden auf der Basis der Zahl der Grundschüler aufgebracht. Die Höhe der Beiträge regelt der Landkreis.

 

Die Zuwendungen teilen sich wie folgt auf:

a)       Im Primarbereich 15 % zinslose Darlehen und 18 1/3 % nicht rückzahlbare Zuweisungen

b)      Im Sekundarbereich 15 % zinslose Darlehen und 35 % nicht rückzahlbare Zuweisungen.

 

Die Darlehen werden für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Die Rückzahlung erfolgt jährlich in Höhe von 5 % der Darlehenssumme.

Seit dem Jahr 2020 wurde von den Städten und Gemeinden jährlich ein Betrag in Höhe von 300 € und vom Landkreis in Höhe von 600 € je Grundschüler erhoben.

 

Bis Ende 2025 besteht folgender Bedarf:

 

Für laufende und bereits bewilligte Maßnahmen                                                    17.551.983,42 €

+ für geplante Maßnahmen 2024/2025                                                        13.440.056,02 €

Bedarf insgesamt                                                                                                                  30.992.039,44 €

 

Derzeitiges Guthaben der Kreisschulbaukasse                                         10.881.358,51 €

+ Darlehensrückflüsse 2024                                                                                                   646.000,00 €

+ Darlehensrückflüsse 2025                                                                                                   650.000,00 €

+ Beitragseinnahmen 2024 bei gleichbleibender Beitragshöhe            5.553.600,00 €

+ Beitragseinnahmen 2025 bei gleichbleibender Beitragshöhe            5.553.600,00 €

 

Guthaben insgesamt                                                                                                           23.284.558,51 €

 

Noch zu finanzieren:                                                                                                            7.707.480,93 €

 

Aufgrund der vielen kostenintensiven Baumaßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden übersteigen derzeit die Ausgaben aus der Kreisschulbaukasse die durch die jährlichen Mittelzuflüsse aus Darlehen und Beiträgen generierten Einnahmen. Die Zuwendungen für die aktuell bereits bewilligten Maßnahmen werden über mehrere Jahre verteilt in Abschlägen im Rahmen des Fortschritts der Baumaßnahmen ausgezahlt. Da die Kreisschulbaukasse derzeit einen Bestand von 10.881.358,51 € aufweist, können die mittelfristig (max. 3-4 Jahre) geplanten und bereits beschiedenen Maßnahmen aus den Rücklagen und Darlehensrückflüssen finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die derzeitigen Beiträge für die Kreisschulbaukasse auch in den kommenden Jahren in gleicher Höhe fortgesetzt werden.


„Dem Kreistag wird empfohlen,

die Beiträge zur Kreisschulbaukasse unverändert für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 für die Städte und Gemeinden auf 300 € und für den Landkreis auf 600 € je Grundschüler festzusetzen.“


 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja nein

 

 

Teilhaushalt:                         40     

Produkt (PSP/KST):              2440010000

 

Investition:                                           ja         nein

 

 

Nutzungsdauer:   30 Jahre

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(ohne Folgekosten):

 

                       5.553.600 EUR     

 

 

Jährliche Folgekosten (s. Anlage):

 

 

     3.738.000 EUR

 

Beteiligung Dritter an der Finanzierung:

 

                       1.815.600 EUR

 

Jährliche Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

Saldo gesamte Aus- und Einzahlungen:

(Eigenanteil Landkreis Vechta)

 

                       3.738.000 EUR

 

 

Saldo jährliche Kosten und Erlöse (s. Anlage):

 

     

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung im Teilhaushalt:

 

 ja, mit  3.738.000,00 €                                   im Haushaltsjahr: 2024 (Entwurf)

 nein