Nach § 117 Abs. 5 Nds. Schulgesetz errichten die Landkreise zur Finanzierung des Schulbaus eine Kreisschulbaukasse. Daraus gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Antrag Zuwendungen im Primarbereich von einem Drittel und im Sekundarbereich von jeweils der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten.
Die Mittel der Kreisschulbaukasse werden zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den Städten und Gemeinden auf der Basis der Zahl der Grundschüler aufgebracht. Die Höhe der Beiträge regelt der Landkreis.
Die Zuwendungen teilen sich wie folgt auf:
a) Im Primarbereich 15 % zinslose Darlehen und 18 1/3 % nicht rückzahlbare Zuweisungen
b) Im Sekundarbereich 15 % zinslose Darlehen und 35 % nicht rückzahlbare Zuweisungen.
Die Darlehen werden für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Die Rückzahlung erfolgt jährlich in Höhe von 5 % der Darlehenssumme.
Seit dem Jahr 2020 wurde von den Städten und Gemeinden jährlich ein Betrag in Höhe von 300 € und vom Landkreis in Höhe von 600 € je Grundschüler erhoben.
Bis Ende 2025 besteht folgender Bedarf:
Für laufende und bereits bewilligte Maßnahmen 17.551.983,42 €
+ für geplante Maßnahmen 2024/2025 13.440.056,02 €
Bedarf insgesamt 30.992.039,44 €
Derzeitiges Guthaben der Kreisschulbaukasse 10.881.358,51 €
+ Darlehensrückflüsse 2024 646.000,00 €
+ Darlehensrückflüsse 2025 650.000,00 €
+ Beitragseinnahmen 2024 bei gleichbleibender Beitragshöhe 5.553.600,00 €
+ Beitragseinnahmen 2025 bei gleichbleibender
Beitragshöhe 5.553.600,00 €
Guthaben insgesamt 23.284.558,51 €
Noch zu finanzieren: 7.707.480,93 €
Aufgrund der vielen kostenintensiven Baumaßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden übersteigen derzeit die Ausgaben aus der Kreisschulbaukasse die durch die jährlichen Mittelzuflüsse aus Darlehen und Beiträgen generierten Einnahmen. Die Zuwendungen für die aktuell bereits bewilligten Maßnahmen werden über mehrere Jahre verteilt in Abschlägen im Rahmen des Fortschritts der Baumaßnahmen ausgezahlt. Da die Kreisschulbaukasse derzeit einen Bestand von 10.881.358,51 € aufweist, können die mittelfristig (max. 3-4 Jahre) geplanten und bereits beschiedenen Maßnahmen aus den Rücklagen und Darlehensrückflüssen finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die derzeitigen Beiträge für die Kreisschulbaukasse auch in den kommenden Jahren in gleicher Höhe fortgesetzt werden.
die Beiträge zur Kreisschulbaukasse unverändert für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 für die Städte und Gemeinden auf 300 € und für den Landkreis auf 600 € je Grundschüler festzusetzen.“